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LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 5 Ta 263/07 vom 29.11.2007

Rechtsgebiete:KSchG, ZPO
Schlagworte:Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung, Verschulden des Prozessbevollmächtigten, DGB, Einzelgewerkschaft
Stichwort:DGB
Leitsatz:Sofern der Arbeitnehmer die DGB Rechtsschutz GmbH mit der Prozessvertretung beauftragt, ist die rechtsschutzgewährende Einzelgewerkschaft nicht Prozessbevollmächtigter i. S. v. § 85 Abs. 2 ZPO. Sofern die verspätete Klagerhebung auf ein Verschulden des Rechtssekretärs der Einzelgewerkschaft zurückzuführen ist, kommt in diesen Fällen eine Verschuldenszurechnung nach § 85 Abs. 2 ZPO nicht in Betracht.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 5 Ta 263/07




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