JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > Devolutiveffekt
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Beschwerde, Beseitigungsverfügung, Devolutiveffekt, einfache Beiladung, Ermessen, Kostenentscheidung notwendige Beiladung |
| Stichwort: | Devolutiveffekt |
| Leitsatz: | Das Beschwerdegericht ist als zweite Tatsacheninstanz infolge des Devolutiveffekts der Beschwerde zur uneingeschränkten Überprüfung eines Beschlusses befugt, in welchem die Vorinstanz das ihr nach § 65 Abs. 1 VwGO zustehende Ermessen zu Ungunsten desjenigen ausgeübt hat, der seine Beiladung beantragt hat. Im Verfahren der Anfechtungsklage gegen eine Verfügung, in welcher dem Kläger aufgegeben wird, eine gegen nachbarschützende Vorschriften verstoßende bauliche Anlage zu beseitigen, ist es grundsätzlich zweckmäßig, den Nachbarn nach § 65 Abs. 1 VwGO beizuladen, um ihm gegenüber die Rechtskraftwirkung der zu erwartenden Entscheidung herbeizuführen (§ 121 VwGO). Hat die Beschwerde des Nachbarn gegen die Ablehnung der von ihm beantragten Beiladung Erfolg, sind die (außergerichtlichen) Kosten des Beschwerdeverfahrens demjenigen Beteiligten aufzuerlegen, der die Zurückweisung der Beschwerde beantragt hat. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 9 TJ 262/04 | |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Asylrecht, Betreibensaufforderung, Devolutiveffekt, Heilung, Zulassungsantrag, Zustellung, zuständiges Gericht, fiktive Klagerücknahme |
| Stichwort: | Devolutiveffekt |
| Leitsatz: | 1. Auf Grund des Devolutiveffekts eines Berufungszulassungsantrags ist das Verwaltungsgericht für eine Betreibensaufforderung nicht mehr zuständig. Eine verwaltungsgerichtliche Betreibensaufforderung ist trotzdem wirksam, weil dieser Zuständigkeitsmangel nicht völlig offensichtlich ist. 2. Das Fehlen der gemäß § 56 Abs. 1 VwGO erforderlichen Zustellung der Betreibensaufforderung wird durch den tatsächlichen Zugang gemäß § 56 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 189 ZPO geheilt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 UZ 83/04.A | |
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