JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > Deutschkenntnisse
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AufenthV, GG |
| Schlagworte: | Anspruch, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Aufenthaltszweck, Ausländer, Ausländerrecht, Besitz, Bundesgebiet, Dauer, deutsch, deutsche Sprache, Deutschkenntnisse, Ehe, Eheschließung, Einholung, Einreise, entstanden, Entstehung, Geltungsdauer, gültig, Heirat, Kenntnis, kurzfristig, kurzfristige Aufenthalte, längerfristig, Schengen-Visum, sichtvermerksfrei, sichtvermerksfreie Drittausländer, Staatsangehörige, Visum, Visumverfahren, Zeitpunkt, Zweck |
| Stichwort: | Deutschkenntnisse |
| Leitsatz: | 1. § 39 Nr. 3 AufenthV findet nicht nur Anwendung auf Staatsangehörige eines der in Anhang II der EG-Visa-Verordnung aufgeführten Staaten, sondern auf alle Inhaber eines gültigen Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG. 2. § 39 Nr. 3 2. Alternative AufenthV setzt nicht nur voraus, dass der Ausländer im Zeitpunkt der Antragstellung im Besitz eines gültigen Schengen-Visums ist und die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind, sondern auch, dass der Anspruch während der Geltungsdauer des Schengen-Visums entstanden ist. 3. Ein Schengen-Visum zählt nicht zu den Aufenthaltstiteln im Sinne von § 39 Nr. 6 AufenthV. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 10037/09.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BVFG |
| Schlagworte: | Deutschkenntnisse, Kind, Spätaussiedler, Spätaussiedler, Abkömmling, Spätaussiedlerbescheinigung |
| Stichwort: | Deutschkenntnisse |
| Leitsatz: | Erstreben Kinder über ihren Status als Abkömmlinge eines Spätaussiedlers hinaus ihre eigene Anerkennung als Spätaussiedler, sind die allgemeinen Maßstäbe für die Beantwortung der Frage anzuwenden, ob diese i.S.d. § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen können. Eine zunehmende Herabsetzung bzw. Abschwächung der Maßstäbe bei geringerem Lebensalter eines Kindes, die auf eine Modifizierung des Tatbestandes des § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG hinauslaufen würde, kommt demgegenüber nicht in Betracht. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 13 LB 33/06 | |
| Rechtsgebiete: | StAG, AuslG (F. 1999) |
| Schlagworte: | Deutschkenntnisse, ausreichende, Einbürgerung, Zusicherung auf -, Schriftsprache, Kenntnisse, Sprache, ausreichende Kenntnisse der deutschen -, Zusicherung der Einbürgerung |
| Stichwort: | Deutschkenntnisse |
| Leitsatz: | 1. Für eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" i.S.d. § 11 StAG erfordern neben mündlichen grundsätzlich auch gewisse schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache. 2. Der Einbürgerungsbewerber muss sich nicht eigenhändig schriftlich ausdrücken können. 3. Ein Einbürgerungsbewerber, der selbst nicht deutsch schreiben kann, muss deutschsprachige Texte des täglichen Lebens lesen und diktieren sowie das von Dritten mit technischen Hilfsmitteln Geschriebene auf seine Richtigkeit überprüfen und so die schriftliche Äußerung als seine "tragen" können. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 8.05 | |
| Rechtsgebiete: | StAG, AuslG (F. 1999) |
| Schlagworte: | Deutschkenntnisse, ausreichende, Einbürgerung, Zusicherung auf -, Schriftsprache, Kenntnisse, Sprache, ausreichende Kenntnisse der deutschen -, Zusicherung der Einbürgerung |
| Stichwort: | Deutschkenntnisse |
| Leitsatz: | 1. Für eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" i.S.d. § 11 StAG erfordern neben mündlichen grundsätzlich auch gewisse schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache. 2. Der Einbürgerungsbewerber muss sich nicht eigenhändig schriftlich ausdrücken können. 3. Ein Einbürgerungsbewerber, der selbst nicht deutsch schreiben kann, muss deutschsprachige Texte des täglichen Lebens lesen und diktieren sowie das von Dritten oder mit technischen Hilfsmitteln Geschriebene auf seine Richtigkeit überprüfen und so die schriftliche Äußerung als seine "tragen" können (wie Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 5 C 8.05 -). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 17.05 | |
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