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Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 25.06 vom 13.09.2007

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Bekenntnis zum deutschen Volkstum, deutsches Volkstum, Bekenntnis zum -, außenwirksame Zuwendung zu einem nichtdeutschen Volkstum, Nationalitäteneintrag
Stichwort:deutsches Volkstum
Leitsatz:Nach einem Bekenntnis zum deutschen Volkstum ist die Entgegennahme und das Führen eines Passes mit eingetragener nichtdeutscher (hier: russischer) Nationalität nur dann eine außenwirksame Zuwendung zu einem anderen Volkstum, wenn dieses Verhalten dem Passinhaber zurechenbar ist. Nicht zurechenbar ist das Verhalten, wenn sich der Passinhaber der Entgegennahme bzw. Führung eines Passes nicht mit Aussicht auf Erfolg widersetzen kann.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 25.06



BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 13.04 vom 21.10.2004

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges -, Bekenntnis zum deutschen Volkstum, zeitliche Beschränkung der Fiktion eines -, Bekenntnisfähigkeit, deutsches Volkstum, Fiktion eines Bekenntnisses zum -, Fiktion eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum
Stichwort:deutsches Volkstum
Leitsatz:1. § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG (F. 2001) erfordert ein durchgängiges positives Bekenntnis zum deutschen Volkstum in dem Zeitraum zwischen dem Eintritt der Erklärungs- bzw. Bekenntnisfähigkeit und dem Verlassen der Aussiedlungsgebiete.

2. Die Fiktion eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum wirkt nicht über die Zeit hinaus, in der ein solches Bekenntnis für den Betreffenden mit Gefahr für Leib und Leben oder schwerwiegenden beruflichen oder wirtschaftlichen Nachteilen verbunden war.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 13.04

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 14.03 vom 13.11.2003

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Bekenntnis zum deutschen Volkstum, zeitliche Beschränkung der Fiktion eines -ses, deutsches Volkstum, Fiktion eines Bekenntnisses zum, Fiktion eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum
Stichwort:deutsches Volkstum
Leitsatz:Die Fiktion eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum wirkt nicht über die Zeit hinaus, in der ein solches Bekenntnis für den Betreffenden mit Gefahr für Leib und Leben oder schwerwiegenden beruflichen oder wirtschaftlichen Nachteilen verbunden war.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 14.03

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 40.03 vom 13.11.2003

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges, Bekenntnis zum deutschen Volkstum, zeitliche Beschränkung der Fiktion eines, Bekenntnisfähigkeit, deutsches Volkstum, Fiktion eines Bekenntnisses zum, Fiktion eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum
Stichwort:deutsches Volkstum
Leitsatz:1. § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG (F. 2001) erfordert ein durchgängiges positives Bekenntnis ausschließlich zum deutschen Volkstum schon vom Eintritt der Erklärungs- bzw. Bekenntnisfähigkeit an.

2. Ein Volkstumsbekenntnis setzt nicht das Bewusstsein voraus, zwischen der Zugehörigkeit zu unterschiedlichem Volkstum "wählen" zu können. Eine nach sowjetischem Passrecht abgegebene Nationalitätenerklärung zu einem anderen als dem deutschen Volkstum ist auch nicht deshalb unbeachtlich, weil dem Erklärenden infolge Adoption seine deutsche Abstammung unbekannt war.

3. § 6 Abs. 2 Satz 5 BVFG (F. 2001) ist auf Fälle einer infolge Unkenntnis der eigenen Abstammung unterbliebenen Bildung eines deutschen Volkstumsbewusstseins weder unmittelbar noch analog anwendbar.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 40.03


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