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Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 35.02 vom 11.11.2003

Rechtsgebiete:GG, StAG, RuStAG, BVFG
Schlagworte:Aufnahme, Aufnahmebescheid, Deutschen-Status, Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit, deutsche Volkszugehörigkeit, Flüchtling, Staatsangehörigkeit, Statusdeutscher, Statusdeutscheneigenschaft, Übernahmegenehmigung, Verschleppung, Vertriebener.
Stichwort:Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Leitsatz:Ein deutscher Volkszugehöriger, der vor In-Kraft-Treten des Grundgesetzes in das Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 geflohen ist, hat nicht im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG "Aufnahme gefunden" und damit nicht die Rechtsstellung als Statusdeutscher erworben, wenn er sich dort am 24. Mai 1949 nicht mehr aufhielt. Ob sein Aufenthalt in diesem Gebiet freiwillig oder unfreiwillig geendet hat, ist dabei unerheblich.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 35.02




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