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JuraForum.deUrteileSchlagwörterDDeutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit 

Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 35.02 vom 11.11.2003

Ein deutscher Volkszugehöriger, der vor In-Kraft-Treten des Grundgesetzes in das Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 geflohen ist, hat nicht im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG "Aufnahme gefunden" und damit nicht die Rechtsstellung als Statusdeutscher erworben, wenn er sich dort am 24. Mai 1949 nicht mehr aufhielt. Ob sein Aufenthalt in diesem Gebiet freiwillig oder unfreiwillig geendet hat, ist dabei unerheblich.

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