1. Zu den Voraussetzungen für einen rechtsgültigen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eintragung in die Deutsche Volksliste.
2. Zur Indizwirkung der deutschen Sprache als Muttersprache für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum bei in Abteilung 3 der Deutschen Volksliste aufgenommenen Personen kaschubischer Abstammung.
3. Zu den Voraussetzungen einer Ausschlagung der deutschen Staatsangehörigkeit durch ausdrückliche Erklärung nach § 1 Abs. 1 1. StARegG.
Urteil des 5. Senats vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 9.99 -
I. VG Hamburg vom 31.08.1994 - Az.: 21 VG 4117/92 -
II. OVG Hamburg vom 04.11.1997 - Az.: OVG Bf VI (VII) 45/95 -