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Deutsche Staatsangehörigkeit als besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 1.03 vom 16.12.2004

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung eines -es in Härtefällen, Erteilung, nachträgliche, eines Aufnahmebescheides, Härtefall, nachträgliche Erteilung eines Aufnahmebescheides im -, Deutsche Staatsangehörigkeit als besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG, Staatsangehörigkeit, deutsche - als besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG
Stichwort:Deutsche Staatsangehörigkeit als besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG
Leitsatz:Es bedeutet im Lichte des Art. 11 GG eine besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG von erwiesen deutschen Staatsangehörigen, die sich bereits in Deutschland aufhalten, die Ausreise zu verlangen, damit sie das Aufnahmeverfahren vom Herkunftsgebiet aus betreiben.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 1.03




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