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Deutsche Bahn

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 310/04 vom 08.12.2004

Rechtsgebiete:KSchG, GG, DB - Gründungsgesetz, BGB, ArbGG, BetrVG, StGB
Schlagworte:Beamtin, Deutsche Bahn, Bundeseisenbahnvermögen, privatrechtliches Arbeitsverhältnis, betriebsbedingte Kündigung, Versetzung, arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag, Weiterbeschäftigung, Betriebsratsanhörung
Stichwort:Deutsche Bahn
Leitsatz:1. Auf ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis, das eine zu diesem Zwecke beurlaubte Beamtin des Bundeseisenbahnvermögens mit einer Konzerngesellschaft der Deutschen Bahn eingeht, finden die Regeln des Kündigungsschutzgesetzes Anwendung.

2. Wird ein Arbeitnehmer im Zuge einer Umorganisation auf einen Arbeitsplatz versetzt, der später wegfällt, so ist eine wegen des Wegfalls dieses Arbeitsplatzes ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung ohne weiteres sozial ungerechtfertigt, wenn sich die Versetzung rechtskräftig als unwirksam erweist und der ursprüngliche Arbeitsplatz im Zeitpunkt der Kündigungserklärung noch oder wieder im wesentlichen unverändert vorhanden ist.

3. Zu den Anforderungen an einen arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 310/04



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10392/03.OVG vom 26.05.2003

Rechtsgebiete:VwGO, VwVfG, AEG
Schlagworte:Eisenbahnrecht, Planfeststellungsrecht, Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, vereinfachtes Verfahren, Klagebefugnis, Rechtsverletzung, Planänderung, landschaftspflegerischer Begleitplan, Lärmschutz, aktiver Lärmschutz, Landschaftsbild, Abschirmung, optische Abschirmung, Ausgleich, naturschutzrechtlicher Ausgleich, Abwägung, privater Belang, abwägungserheblicher Belang, Lärmschutzwald, Eisenbahn, Bahn, Deutsche Bahn
Stichwort:Deutsche Bahn
Leitsatz:Zur Klagebefugnis von Anliegern einer Bahnneubaustrecke gegen eine im vereinfachten Verfahren beschlossene Planänderung, mit der eine im landschaftspflegerischen Begleitplan zum Planfeststellungsbeschluss festgesetzte naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme (hier: Pflanzung von Streuobstgehölzen) verlegt wird.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10392/03.OVG


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