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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 171/09 vom 27.07.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, AufenthV, EMRK, GG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Ausweisungsgrund, Daueraufenthalt, Ehegattennachzug, Falschangaben, Nachholung des Visumverfahrens, Schengen-Visum, Sprachkenntnisse, deutsche, Visum, national
Stichwort:deutsche
Leitsatz:§ 39 Nr. 3 2. Alt. AufenthV ist grundsätzlich nicht anwendbar, wenn ein Ausländer mit einem Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte unter Verschweigung des beabsichtigten Daueraufenthalts einreist. Ausreichende Deutschkenntnisse i.S.v. § 28 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG müssen daher bereits vor der Einreise oder spätestens während der Geltungsdauer des Schengen-Visums erworben sein (wie Hess. VGH, Beschl. v. 22.9.2008 - 1 B 1628/08 -, InfAuslR 2009, 14 und OVG Rhl.-Pf., Beschl. v. 20.4.2009 - 7 B 10037/09 -, juris; a.A. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.7.2008 - 11 S 1041/08 -, InfAuslR 2008, 444 und BayVGH, Beschl. v. 18.5.2009 - 19 CS 09.853 -, AuAS 2009, 147).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 171/09



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 10450/09.OVG vom 01.07.2009

Rechtsgebiete:FeV
Schlagworte:Fahrerlaubnis, tschechische, Wohnsitzerfordernis, Führerschein, Wohnsitzangabe, deutsche, Geltung, Bundesgebiet
Stichwort:deutsche
Leitsatz:Zur Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet im Falle der Angabe eines deutschen Wohnsitzes im Führerschein (Zusammenfassung der Senatsrechtsprechung unter Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 10450/09.OVG

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 1.03 vom 16.12.2004

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung eines -es in Härtefällen, Erteilung, nachträgliche, eines Aufnahmebescheides, Härtefall, nachträgliche Erteilung eines Aufnahmebescheides im -, Deutsche Staatsangehörigkeit als besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG, Staatsangehörigkeit, deutsche - als besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG
Stichwort:deutsche
Leitsatz:Es bedeutet im Lichte des Art. 11 GG eine besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG von erwiesen deutschen Staatsangehörigen, die sich bereits in Deutschland aufhalten, die Ausreise zu verlangen, damit sie das Aufnahmeverfahren vom Herkunftsgebiet aus betreiben.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 1.03

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 35.02 vom 04.09.2003

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Sprache als Bestätigungsmerkmal für deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Sprache als Bestätigungsmerkmal für -, Gesetzesänderung, rückwirkende - in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit, Rückwirkung einer Gesetzesänderung in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit, Sprache, deutsche - als bestätigendes Merkmal für deutsche Volkszugehörigkeit, Sprachkenntnisse, Anforderungen an Vermittlung, familiäre - der deutschen Sprache Volkszugehörigkeit, deutsche, und Sprachkenntnisse
Stichwort:deutsche
Leitsatz:Nach § 100 a BVFG, der die Anwendung des nach dem 7. September 2001 geltenden Rechts auch auf Anträge nach § 15 Abs. 1 BVFG bestimmt und sich erkennbar auf die Änderung des § 6 Abs. 2 BVFG durch das Spätaussiedlerstatusgesetz bezieht, ist - jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse - für die Prüfung der Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausstellung der Bescheinigung vorliegen, von § 6 Abs. 2 BVFG n.F. auszugehen (Bestätigung von BVerwGE 116, 114).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 35.02


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