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Detektivkosten

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHES-LAG – Urteil, 13 Sa 1120/07 vom 12.02.2009

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG, BGB
Schlagworte:Rechtsschutzinteresse, Schadenersatz, Detektivkosten, Kündigung, Kostenfestsetzung
Stichwort:Detektivkosten
Leitsatz:Einer Klage auf Erstattung von Detektivkosten, die zur Vorbereitung einer verhaltensbedingte Kündigung angefallen sind, fehlt das Rechtsinteresse, solange der Arbeitgeber diese Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren nach gewonnenem Kündgungsschutzprozess geltend machen kann.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 13 Sa 1120/07



LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 Sa 70/08 vom 15.05.2008

Rechtsgebiete:ArbGG, BGB, ZPO, EGBGB
Schlagworte:Schadensersatz wegen Unterschlagung, Wirkung eines Geständnisses im Strafverfahren, Detektivkosten, Kosten der Schadensermittlung
Stichwort:Detektivkosten
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 Sa 70/08

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 15 WF 363/04 vom 26.05.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Kosten, Erstattung, Detektivkosten
Stichwort:Detektivkosten
Leitsatz:Zum Nachweis der Voraussetzungen der Verwirkung eines Unterhaltsanspruches kann die Einschaltung eines Detektivs notwendig im Sinn des § 91 I ZPO sein. Observationskosten in Höhe von über 60.000 ¤ können erstattungsfähig sein.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 15 WF 363/04

LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 932/00 vom 10.10.2001

Rechtsgebiete:BGB, ZPO, HGB
Schlagworte:Verbotene Konkurrenztätigkeit, Schadensersatz, Detektivkosten, Urlaubsabgeltung, Aufrechenbarkeit, Verzugszinsen vom Bruttobetrag
Stichwort:Detektivkosten
Leitsatz:Ein Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers wegen Erstattung von Detektivkosten zur Aufklärung von Art und Umfang einer widerrechtlichen Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers kann nicht ohne weiteres mit der Begründung verneint werden, die von den Detektiven gewonnenen Erkenntnisse seien nicht nennenswert über das hinausgegangen, was der Arbeitgeber schon gewusst habe oder ohne größere Mühe selbst hätte herausfinden können. Maßgeblich abzustellen ist vielmehr auf das Aufklärungsinteresse des Arbeitgebers im Zeitpunkt der Beauftragung der Detektive.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 932/00


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