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derselbe Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 8 S 1520/02 vom 11.07.2002

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Prozessgebühr, Erhöhung, dieselbe Angelegenheit, derselbe Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit, Vertretung mehrerer Beigeladener
Stichwort:derselbe Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit
Leitsatz:Reicht ein Rechtsanwalt für zwei von ihm vertretene Beigeladene eines Rechtsstreits inhaltlich wortgleiche Schriftsätze ein, so ist der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit auch dann derselbe mit der Folge, dass die Prozessgebühr um drei Zehntel erhöht wird, wenn sie durch das von ihnen bekämpfte Bauvorhaben möglicherweise in unterschiedlicher Weise betroffen werden.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 8 S 1520/02




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