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Der Schadensersatzanspruch gemäß § 628 Abs. 2 BGB umfasst auch bei nachfolgender Insolvenz des Arbeitgebers eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes (im Nachgang zu BAG

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 2 Sa 1571/05 vom 04.06.2008

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:Der Schadensersatzanspruch gemäß § 628 Abs. 2 BGB umfasst auch bei nachfolgender Insolvenz des Arbeitgebers eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes (im Nachgang zu BAG - 8 AZR 817/06)
Stichwort:Der Schadensersatzanspruch gemäß § 628 Abs. 2 BGB umfasst auch bei nachfolgender Insolvenz des Arbeitgebers eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes (im Nachgang zu BAG
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 2 Sa 1571/05




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