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Der Regelungsinhalt eines Verwaltungsaktes ist nicht nur aus dem Wortlaut des verfügenden Teiles

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 2 A 161/02.Z vom 05.05.2004

Rechtsgebiete:VwGO, GG
Schlagworte:Antrag auf Zulassung der Berufung, ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, (kein) Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung eines Erstbescheides, wenn dieser durch den Zweitbescheid ersetzt wurde, Verfahrensmangel der Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör, Ablehnung von Akteneinsicht, Der Regelungsinhalt eines Verwaltungsaktes ist nicht nur aus dem Wortlaut des verfügenden Teiles, sondern auch unter Zuhilfenahme der tragenden Begründung des Bescheides zu ermitteln
Stichwort:Der Regelungsinhalt eines Verwaltungsaktes ist nicht nur aus dem Wortlaut des verfügenden Teiles
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 2 A 161/02.Z




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