JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > Der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt erhält eine 15/10 Gebühr für nicht rechtshängig gemachte Gegenstände
| Rechtsgebiete: | BRAGO, ZPO |
| Schlagworte: | Der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt erhält eine 15/10 Gebühr für nicht rechtshängig gemachte Gegenstände, die in einen Prozessvergleich einbezogen werden, auf den die Prozesskostenhilfe erstreckt wird. |
| Stichwort: | Der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt erhält eine 15/10 Gebühr für nicht rechtshängig gemachte Gegenstände |
| Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 Ta 33/01 | |
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