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Der Folgenbeseitigungsanspruch beinhaltet keinen Anspruch auf Zahlung von Zinsen als Wertersatz für die entgangene Kapitalnutzung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 2 A 349/04.Z vom 29.09.2004

Rechtsgebiete:VwGO, KAGBbg, KAGBbg, GG
Schlagworte:Antrag auf Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Gerichtsbescheides, Erstattungszinsen, Der Folgenbeseitigungsanspruch beinhaltet keinen Anspruch auf Zahlung von Zinsen als Wertersatz für die entgangene Kapitalnutzung, Rechtsstaatsprinzip, Gebot der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung
Stichwort:Der Folgenbeseitigungsanspruch beinhaltet keinen Anspruch auf Zahlung von Zinsen als Wertersatz für die entgangene Kapitalnutzung
Leitsatz:Erfolgt die zur Erstattung führende Aufhebung eines Heranziehungsbescheides zu Straßenbaubeiträgen im Widerspruchsverfahren und damit vor Eintritt der Rechtshängigkeit, ist der von der Gemeinde zu erstattende Beitrag mangels gesetzlicher Grundlage nicht zu verzinsen; § 49a Abs. 3 VwVfG Bbg ist nicht anwendbar.
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 2 A 349/04.Z




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