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Der einzelne Baum-Bestand als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut eines Forstbetriebes

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IV R 50/07 vom 05.06.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Der einzelne Baum-Bestand als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut eines Forstbetriebes
Stichwort:Der einzelne Baum-Bestand als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut eines Forstbetriebes
Leitsatz:1. Als Wirtschaftsgut ist beim stehenden Holz der einzelne Bestand als kleinste forstliche Planungs- und Bewirtschaftungseinheit anzusehen, sofern dieser eine für die Annahme eines selbständigen Wirtschaftsguts ausreichende Größe von in der Regel mindestens 1 ha hat.

2. Der Bestand zählt zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen des Forstbetriebes.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 50/07




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