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der Einsatz einer Kapitallebensversicherung ist im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt zulässig

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 BV 03.1439 vom 27.09.2005

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Sozialhilfe, der Einsatz einer Kapitallebensversicherung ist im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt zulässig, auch wenn sie vom Hilfesuchenden zur Alterssicherung, bestimmt ist, er aber über das Kapital aus der Versicherung jederzeit verfügen kann, zur Frage der darlehensweisen Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt unter dem Gesichtspunkt der Härteregelung
Stichwort:der Einsatz einer Kapitallebensversicherung ist im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt zulässig
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 12 BV 03.1439




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