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| Rechtsgebiete: | BVFG |
| Schlagworte: | familiäre Vermittlung der deutschen Sprache, deutsche Sprache, familiäre Vermittlung der -, Gespräch, einfaches - auf Deutsch, Deutsch, einfaches Gespräch auf -, Vermittlung, familiäre, der deutschen Sprache. |
| Stichwort: | der deutschen Sprache. |
| Leitsatz: | Für die Fähigkeit nach § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG, ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen, ist die Fähigkeit zu einem einigermaßen flüssigen, in ganzen Sätzen erfolgenden Austausch in Rede und Gegenrede erforderlich. Ein durch Nichtverstehen bedingtes Nachfragen oder Suchen nach Worten oder stockendes Sprechen, also ein langsameres Verstehen und Reden als zwischen in Deutschland aufgewachsenen Personen, oder Fehler in Satzbau, Wortwahl und Aussprache sind unschädlich, wenn sie nach Art oder Zahl dem richtigen Verstehen nicht entgegenstehen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 33.02 | |
| Rechtsgebiete: | BVFG |
| Schlagworte: | Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache, deutsche Sprache, familiäre Vermittlung der -, Gespräch, einfaches - auf Deutsch, Deutsch, einfaches Gespräch auf -, Vermittlung, familiäre, der deutschen Sprache. |
| Stichwort: | der deutschen Sprache. |
| Leitsatz: | Für die Fähigkeit nach § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG, ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen, ist die Fähigkeit zu einem einigermaßen flüssigen, in ganzen Sätzen erfolgenden Austausch in Rede und Gegenrede erforderlich. Ein durch Nichtverstehen bedingtes Nachfragen oder Suchen nach Worten oder stockendes Sprechen, also ein langsameres Verstehen und Reden als zwischen in Deutschland aufgewachsenen Personen, oder Fehler in Satzbau, Wortwahl und Aussprache sind unschädlich, wenn sie nach Art oder Zahl dem richtigen Verstehen nicht entgegenstehen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 11.03 | |
| Rechtsgebiete: | BVFG (F. 1993), BVFG (F. 2001) |
| Schlagworte: | Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Sprache als Bestätigungsmerkmal für deutsche Volkszugehörigkeit, Gesetzesänderung, rückwirkende - in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit, Rückwirkung einer Gesetzesänderung in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Sprache als Bestätigungsmerkmal für -, -, rückwirkende Gesetzesänderung in Bezug auf die Voraussetzungen für -, Sprache, deutsche - als bestätigendes Merkmal für deutsche Volkszugehörigkeit, Vermittlung, familiäre - der deutschen Sprache. |
| Stichwort: | der deutschen Sprache. |
| Leitsatz: | Die Merkmale der deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 Abs. 2 BVFG (F. 2001) beanspruchen Geltung auch für noch nicht abgeschlossene Bescheinigungsverfahren nach § 15 BVFG, selbst wenn die Antragsteller bereits Jahre vor In-Kraft-Treten des neuen Rechts im Aufnahmeverfahren nach §§ 26 ff. BVFG in das Bundesgebiet eingereist sind. Auch bei diesem Personenkreis ist die von § 100 a BVFG (F. 2001) angeordnete Rückwirkung unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse verfassungsrechtlich unbedenklich. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 2.01 | |
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