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der "besonderen tatsächlichen Schwierigkeiten" und der "grundsätzlichen Bedeutung"

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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 12 ZB 03.2223 vom 04.11.2003

Rechtsgebiete:VwGO, GSiG
Schlagworte:Grundsicherung, Darlegungserfordernisse an die Zulassungsgründe der "ernstlichen Zweifel", der "besonderen tatsächlichen Schwierigkeiten" und der "grundsätzlichen Bedeutung", angemessene tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, keine Gerichtskostenfreiheit in den das Sachgebiet "Grundsicherung" betreffenden Verfahren
Stichwort:der "besonderen tatsächlichen Schwierigkeiten" und der "grundsätzlichen Bedeutung"
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 12 ZB 03.2223




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