Zur Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Einreichung der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung mit Blick auf die ohne Übergangsfrist erfolgte Rechtsänderung zum 1. September 2004 (1. Justizmodernisierungsgesetz) vom 24. August 2004, BGBl I vom 30.8.2004 S. 2198.