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denkmalschutzrechtliche Genehmigung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 2 B 12.06 vom 21.02.2008

Rechtsgebiete:GG, DSchG Bln
Schlagworte:Denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Austausch von Holzfenstern gegen Kunststofffenster, Baudenkmal, neoklassizistische Fassade, künstlerische Bedeutung, städtebauliche Bedeutung, öffentliches Erhaltungsinteresse, genehmigungspflichtige Maßnahme, entgegenstehende Gründe des Denkmalschutzes, Interessenabwägung, geringfügige Beeinträchtigung, Verlust der Original-Fenster vor Unterschutzstellung, erkennbar denkmalwidriger Zustand, kein eigenständiger Zeugniswert, "Grundsatz der Materialgerechtigkeit", "schrittweise Preisgabe" des Baudenkmals, wirtschaftliche Mehrbelastung
Stichwort:denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Leitsatz:Das Denkmalschutzgesetz Berlin kennt keinen allgemeinen "Grundsatz der Materialgerechtigkeit", auf dessen Grundlage die Rückführung in einen zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung nicht mehr vorhandenen "historisch getreuen" Zustand verlangt werden könnte. Dies gilt auch für Bauteile, die - wie unter anderem Fenster - typischerweise nur eine begrenzte Lebensdauer haben und während der Bestandszeit eines Hauses gelegentlich ersetzt werden müssen.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 2 B 12.06



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 A 10587/07.OVG vom 25.07.2007

Rechtsgebiete:LBauO, DSchPflG
Schlagworte:Baurecht, Bauordnungsrecht, Denkmalschutzrecht, Vorhaben, Bauvorhaben, Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Schlusspunkt, Schlusspunkttheorie, Sachentscheidungskompetenz, Mansarddach, Dachgauben
Stichwort:denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Leitsatz:1. Nach rheinland-pfälzischem Bauordnungsrecht ist die Baugenehmigung Schlusspunkt bei der Erteilung mehrerer für ein Vorhaben notwendiger Genehmigungen.

2. Die Baugenehmigung ist zu versagen, wenn die übrigen für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen nicht vorliegen.

3. Die Baugenehmigung und die übrigen Genehmigungen bzw. die Versagungsbescheide bleiben selbständig angreifbare Verwaltungsakte.

4. Die Verpflichtung zur Erteilung der Baugenehmigung kann nur bei Verpflichtung zur Erteilung der übrigen Genehmigung(en) ausgesprochen werden.

5. Zu den Anforderungen an die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Umbau eines Mansarddaches.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 A 10587/07.OVG

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 B 227/05 vom 23.06.2006

Rechtsgebiete:SächsDSchG, VwGO
Schlagworte:Kulturdenkmal, Umbau, Denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Ermessen, Denkmaleigenschaft, Zumutbarkeit
Stichwort:denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Leitsatz:1. Durchgeführte Umbauten stehen der Annahme einer Denkmaleigenschaft nur entgegen, wenn dadurch ihre Identität aufgehoben worden ist.

2. Die Erteilung oder Versagung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung (oder Zustimmung) steht im pflichtgemäßen Ermessen der Denkmalschutzbehörde.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 B 227/05


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