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Denkmalschutzrechtliche Anordnungen

Entscheidungen der Gerichte

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 1 CS 06.2678 vom 22.03.2007

Die Denkmalschutzbehörde darf Auskunft über den Verbleib von Gegenständen, die aus einem Baudenkmal entfernt wurden, erst dann verlangen, wenn geklärt ist, dass es sich bei den Gegenständen um den denkmalschutzrechtlichen Vorschriften unterliegende Ausstattungstücke (Art. 1 Abs. 2 Satz 1 und 2 DSchG) handelt.

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