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Denkmalschutzrecht

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 A 10587/07.OVG vom 25.07.2007

Rechtsgebiete:LBauO, DSchPflG
Schlagworte:Baurecht, Bauordnungsrecht, Denkmalschutzrecht, Vorhaben, Bauvorhaben, Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Schlusspunkt, Schlusspunkttheorie, Sachentscheidungskompetenz, Mansarddach, Dachgauben
Stichwort:Denkmalschutzrecht
Leitsatz:1. Nach rheinland-pfälzischem Bauordnungsrecht ist die Baugenehmigung Schlusspunkt bei der Erteilung mehrerer für ein Vorhaben notwendiger Genehmigungen.

2. Die Baugenehmigung ist zu versagen, wenn die übrigen für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen nicht vorliegen.

3. Die Baugenehmigung und die übrigen Genehmigungen bzw. die Versagungsbescheide bleiben selbständig angreifbare Verwaltungsakte.

4. Die Verpflichtung zur Erteilung der Baugenehmigung kann nur bei Verpflichtung zur Erteilung der übrigen Genehmigung(en) ausgesprochen werden.

5. Zu den Anforderungen an die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Umbau eines Mansarddaches.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 A 10587/07.OVG



BVERWG – Urteil, BVerwG 4 CN 4.00 vom 18.05.2001

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Städtebaurecht, Bauleitplanung, Belange des Denkmalschutzes, Denkmalschutzrecht, Erhaltung historischer Ortsteile, Festsetzung privater Grünflächen, Erhaltungsverordnung, Rixdorf (in Berlin).
Stichwort:Denkmalschutzrecht
Leitsatz:1. Gemeinden und Städten ist es verwehrt, im Gewande des Städtebaurechts Denkmalschutz zu betreiben. Bauplanerische Festsetzungen, die nur vorgeschoben sind, in Wirklichkeit aber Zwecken des Denkmalschutzes dienen, sind rechtswidrig (§ 1 Abs. 1 und 3 BauGB).

2. Ein Bebauungsplan, der auf die Erhaltung eines historisch gewachsenen - denkmalgeschützten oder (einfach) erhaltenswerten - Ortsteils gerichtet ist, überschreitet den Rahmen städtebaulicher Zielsetzungen nicht, wenn er darauf zielt, die überkommene Nutzungsstruktur oder prägende Bestandteile des Orts- und Straßenbildes um ihrer städtebaulichen Qualität willen für die Zukunft festzuschreiben.

3. Die Festsetzung privater Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Hausgärten" nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB kann auch dazu dienen, die künftige städtebauliche Funktion ortsbildprägender Freiflächen zu bestimmen.

4. Die Instrumente der Bauleitplanung und die Erhaltungssatzung (§ 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) können nebeneinander zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets eingesetzt werden. Ob sie gemeinsam zum Einsatz kommen, beurteilt sich nach den städtebaulichen Zielen des Plangebers.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 4.00


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