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demokratisches Prinzip

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 13.03 vom 18.05.2004

Rechtsgebiete:BaWüPersVG, BAT
Schlagworte:Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung, Dokumentation und Verschlüsselung von Diagnosen und Prozeduren durch Krankenhausärzte, Gesetzes- und Tarifvorrang, demokratisches Prinzip, entsprechende Anwendung des Modells der eingeschränkten Mitbestimmung
Stichwort:demokratisches Prinzip
Leitsatz:1. Die Anfang 2001 getroffene Anordnung des Leiters eines Klinikums, durch welche den ärztlichen Mitarbeitern die Dokumentation und Verschlüsselung von Diagnosen und Prozeduren nach den neuen Verschlüsselungskatalogen und -richtlinien auferlegt wurde, ist eine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung im Sinne von § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 Alternative 1 BaWüPersVG.

2. Das Mitbestimmungsrecht ist nicht mit Blick auf § 301 SGB V und Nr. 3 SR 2 c BAT aufgrund des Gesetzes- und Tarifvorrangs ausgeschlossen.

3. Die Mitbestimmung des Personalrats bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung ist nur eingeschränkt in der Weise verfassungsrechtlich zulässig, dass auf der letzten Stufe die Entscheidung der Einigungsstelle nur den Charakter einer Empfehlung an die zuständige Dienstbehörde hat.

4. Das Modell der eingeschränkten Mitbestimmung nach § 69 Abs. 4 Sätze 3 und 4 BaWüPersVG ist auf die Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 Alternative 1 BaWüPersVG entsprechend anzuwenden.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 13.03



BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 7.03 vom 17.12.2003

Rechtsgebiete:HmbPersVG, Richtlinie 89/391/EWG, Richtlinie 93/104/EG
Schlagworte:Nachwirkung einer gekündigten Dienstvereinbarung, Vereinbarkeit mit europäischem Gemeinschaftsrecht, Beteiligung der Einigungsstelle, Kompetenz der Einigungsstelle zur Beschlussfassung über eine Dienstvereinbarung, demokratisches Prinzip, wöchentliche Höchstarbeitszeit bei der Feuerwehr.
Stichwort:demokratisches Prinzip
Leitsatz:1. Gegen die Zulässigkeit eines Antrages auf Feststellung, eine gekündigte, aber nachwirkende Dienstvereinbarung wegen Verstoßes gegen europäisches Gemeinschaftsrecht für nicht anwendbar zu erklären, bestehen mit Blick auf § 100 Abs. 1 Nr. 5 HmbPersVG keine Bedenken.

2. In einem solchen Verfahren ist die Einigungsstelle nicht deswegen zu beteiligen, weil das Zustandekommen der Dienstvereinbarung auf ihrem Spruch beruht.

3. Die Einigungsstelle ist befugt, die fehlende Zustimmung des Personalrats zu einer vom Dienststellenleiter vorgeschlagenen Dienstvereinbarung zu ersetzen.

4. Ein Beschluss der Einigungsstelle, der dem Antrag des Dienststellenleiters in vollem Umfang folgt, begegnet unter dem Gesichtspunkt des demokratischen Prinzips keinen Bedenken.

5. Die Klärung der Frage, ob und inwieweit die Richtlinie 89/391/EWG (Arbeitsschutz) und 93/104/EG (Arbeitszeit) auf die Feuerwehr Anwendung findet, bedarf einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 7.03

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 12.01 vom 18.06.2002

Rechtsgebiete:NWPersVG
Schlagworte:Einstellung von Pflegekräften an einem Universitätsklinikum, Gestellungsvertrag mit der DRK-Schwesternschaft, Pflegedirektorin, personelle Angelegenheiten von Arbeitnehmern, demokratisches Prinzip, eingeschränkte Mitbestimmung.
Stichwort:demokratisches Prinzip
Leitsatz:1. Die Aufnahme der Tätigkeit durch Pflegekräfte an einem Universitätsklinikum aufgrund eines mit der DRK-Schwesternschaft geschlossenen Gestellungsvertrages ist als Einstellung gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NWPersVG auch dann mitbestimmungspflichtig, wenn die Pflegedirektorin ebenfalls von der Schwesternschaft gestellt wird.

2. In personellen Angelegenheiten von Arbeitnehmern gilt das Prinzip der eingeschränkten Mitbestimmung in entsprechender Anwendung des § 66 Abs. 7 Satz 4 NWPersVG.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 12.01

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 3.01 vom 24.04.2002

Rechtsgebiete:HmbPersVG, BPersVG
Schlagworte:Demokratisches Prinzip, Dienstdauer, Initiativantrag, pädagogisches Personal, Stundenverteilung, Teilzeitbeschäftigung, Verwaltungsanordnung.
Stichwort:demokratisches Prinzip
Leitsatz:1. Ein nach §§ 86 ff. HmbPersVG gegebenes Mitbestimmungsrecht des Personalrats wird nicht dadurch berührt, dass die mitbestimmungspflichtige Maßnahme eine Verwaltungsanordnung i.S. von § 84 HmbPersVG darstellt.

2. Eine Regelung, nach der teilzeitbeschäftigte Lehrer nur an einer bestimmten Zahl von Unterrichtstagen pro Woche eingesetzt werden dürfen, beeinflusst die Dienstdauer i.S. von § 86 Abs. 1 Nr. 1 HmbPersVG.

3. Der Ausschlusstatbestand des § 86 Abs. 2 HmbPersVG erfasst eine derartige Regelung nicht.

4. Hat eine Maßnahme in einer Angelegenheit, die zur Gruppe a nach BVerfGE 93, 37, 71 gehört, Auswirkungen auf das Gemeinwesen i.S. von § 104 Satz 3 BPersVG, gilt der Beschluss der Einigungsstelle in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 6 HmbPersVG als Empfehlung. Die bisherige Rechtsprechung, nach der in diesen Fällen die Mitbestimmung überhaupt entfällt, wird aufgegeben.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 3.01


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