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dem eine Tätigkeit im Ausland gemäß § 123 a BRRG

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OVG-SAARLAND – Beschluss, 1 Q 17/05 vom 09.09.2005

Rechtsgebiete:BRRG, SBG, BBesG
Schlagworte:Anfechtung eines Bescheidungsurteils in Bezug auf die Gewährung von Auslandsdienstbezügen, Auslandstrennungsgeld und Auslandsreisekosten an einen Beamten, dem eine Tätigkeit im Ausland gemäß § 123 a BRRG, 42 a SBG zugewiesen wurde
Stichwort:dem eine Tätigkeit im Ausland gemäß § 123 a BRRG
Leitsatz:1. Die Zuweisung einer Tätigkeit im Ausland (§§ 123 a BRRG, 42 a SBG) begründet allein keinen dienstlichen Wohnsitz im Ausland im Sinne von § 52 Abs. 1 BBesG.

2. Auslandsdienstbezüge und Auslandstrennungsgeld stehen einem Beamten, dem eine Tätigkeit im Ausland zugewiesen wurde, nur zu, wenn entweder die oberste Dienstbehörde einen abweichenden Dienstort im Ausland bestimmt hat (§ 15 Abs. 2 BBesG) oder die Zuweisung einer Abordnung gleichgestellt wird (§ 58 Abs. 1 Satz 2 BBesG).
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 Q 17/05




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