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Delegation straßenrechtlicher Zuständigkeiten

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 KS 211/03 vom 21.01.2004

Rechtsgebiete:EGV, FStrG, Nds Verf, VwVfG
Schlagworte:Delegation straßenrechtlicher Zuständigkeiten, Einwendungen, Europarechtliches Vereitelungsverbot, Landvolk e.V., Planfeststellungsverfahren, Präklusion, Wiedereinsetzung
Stichwort:Delegation straßenrechtlicher Zuständigkeiten
Leitsatz:1. Die Präklusionsvorschriften im Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz erschweren auch dann nicht unzulässig die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte im Bereich des Naturschutzes, wenn man solche Rechte direkt in Anspruch genommenen Eigentümern zugebilligt sieht.

2. Die einer privaten Vereinigung (hier: Landvolk e.V.) als solcher zugestandene längere Einwendungsfrist erstreckt sich nicht zugleich
auf ihre Mitglieder und deren individuelle Belange.

3. Eine Wiedereinsetzung in die versäumte Einwendungsfrist kommt für das gerichtliche Verfahren grundsätzlich auch dann nicht in
Betracht, wenn die Planfeststellungsbehörde eine sachliche Bescheidung im Planfeststellungsbeschluss zugesagt oder vorgenommen
hat.

4. Für die in Niedersachsen durchgeführte Übertragung der Zuständigkeit der für den Erlass von Planfeststellungsbeschlüssen nach dem Bundesfernstraßengesetz grundsätzlich zur Entscheidung berufenen obersten Landesstraßenbaubehörde auf die Bezirksregierungen bedurfte es keines speziellen Gesetzes und keiner auf einem solchen Gesetz beruhenden Rechtsverordnung.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 KS 211/03




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