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Deklaration

Entscheidungen der Gerichte

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 A 2606/08.Z vom 20.04.2009

Eine zurückgeführte Investitionsrücklage ("Ansparabschreibung") ist im Jahr ihrer Auflösung als Erwerbseinkommen aus selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb in die Ruhensberechnung der Versorgungsbezüge einzubeziehen, nicht im Jahr ihrer Bildung.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 13 B 1910/08 vom 30.03.2009

1. Den Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügt jede schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde aus Gründen des zu entscheidenden Einzelfalls eine sofortige Vollziehung ausnahmsweise für geboten hält.

2. Bei Anwendung des Irreführungsverbots des § 11 Abs. 1 LFBG ist maßgeblich darauf abzustellen, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher eine Aussage oder Aufmachung wahrscheinlich auffassen wird (Verkehrsauffassung). Das lässt sich in der Regel ohne Sachverständigengutachten und ohne Verbraucherbefragung feststellen. Auslegungshilfen können die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs und Beschreibungen im Codex Alimentarius sein.

3. Zur Verkehrsauffassung über "Vorderschinken".

LAG-KOELN – Urteil, 5 Sa 1323/08 vom 19.01.2009

1. Ein in einem Lebensmittelsupermarkt angestellter Metzgermeister macht sich strafbar, wenn er von einer Fleischfabrik hergestellte und verpackte und mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehene Ware bei Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums auspackt, neu verpackt und mit einem neuen "verlängerten" Mindesthaltbarkeitsdatum versieht.

2. Ein solches Verhalten ist an sich geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

3. Der Arbeitnehmer kann sich in einem solchen Fall nicht damit entschuldigen, er habe nicht gewusst, dass das verboten sei, er habe entsprechende Weisungen seines Arbeitgebers aufgrund Schwerhörigkeit nicht gehört und der Arbeitgeber habe keine ausreichende Fortbildungen über geänderte gesetzliche Bestimmungen angeboten.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 13 B 1317/08 vom 29.10.2008

Die gemäß Art. 11 Abs. 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 bestehende Verpflichtung der Behörde, die Möglichkeit des betroffenen Lebensmittelunternehmers zur Einholung eines Gegengutachtens zu gewährleisten, beinhaltet auch eine Pflicht der Behörde zur Benachrichtigung des Unternehmers über zurückgelassene Zweit- oder Teilproben.

Der Verstoß gegen diese Pflicht kann die Verwertbarkeit des Ergebnisses einer amtlichen Probenahme im gerichtlichen Verfahren einschränken oder ausschließen.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 13 B 1022/08 vom 08.08.2008

Die Behörde kann auf der Grundlage von § 39 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 2 Nr. 4 LFGB die Rücknahme eines Erzeugnisses auch dann anordnen, wenn es nicht um Verstöße im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit geht, sondern um Verstöße im Zusammenhang mit der Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln; auch die Verordnung (EG) 178/2002 ("Basis-VO") steht dem nicht entgegen.

Das Recht auf Gegenprobe gemäß Art. 11 Abs. 5 und 6 der Verordnung (EG) 882/2004 kann durch das in § 43 LFGB geregelte Verfahren jedenfalls dann gewahrt werden, wenn der Unternehmer von der Behörde über das Zurücklassen der Probe informiert wird.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 LB 54/07 vom 23.07.2008

1. Es obliegt dem Satzungsermessen der Gemeinde festzulegen, nach welchen Straßentypen bei der Bemessung der Anliegeranteile am beitragsfähigen Aufwand zu unterscheiden ist.

2. Die Einstufung einer bestimmten Straße zu einem Straßentyp auf der Grundlage der Satzung unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung.

3. Die Zuordnung zu einer in der Ortssatzung der Gemeinde vorgesehenen Straßenkategorie hat sich an ihren wesentlichen, für die Straße insgesamt bedeutsamen und sie überwiegend charakterisierenden Merkmalen auszurichten, wobei von der Funktion der Straße im Gesamtverkehrsnetz der Gemeinde auszugehen ist, wie sie durch ihre Lage, die Art der Ausgestaltung und die Belastung ihre Ausprägung gefunden hat.

4. Die Merkmale einer Anliegerstraße, die hauptsächlich für den Zugang oder die Zufahrt zu den an ihr gelegenen Grundstücken bestimmt ist, treten zurück, wenn der Fahrradverkehr auf einer eingerichteten Fahrradstraße die Bedeutung eines innerörtlichen Verkehrs gewinnt.

5. Wird die Straße danach durch den innerörtlichen Fahrradverkehr in ihrer Nutzung geprägt, ist sie nach der Satzung als Innerortsstraße einzustufen und abzurechnen.

BGH – Urteil, I ZR 132/05 vom 03.07.2008

Soweit die Haftung eines Paketbeförderungsdienstes in Rede steht, ist bei der Haftungsabwägung nach § 254 BGB und § 425 Abs. 2 HGB zu beachten, dass sich Verbotsklauseln in ihren Voraussetzungen und in ihren Folgen deutlich von Haftungsbegrenzungsklauseln unterscheiden.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 13 B 919/07 vom 21.12.2007

Es bestehen keine erheblichen Zweifel an der Gültigkeit des Art. 1 Nr. 4 der Richtlinie 2002/2/EG, soweit in diesem eine Verpflichtung zur offenen Deklaration der Futtermittelausgangserzeugnisse mit einer Toleranzspanne von +/- 15 % vorgesehen ist.

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 25.06 vom 13.09.2007

Nach einem Bekenntnis zum deutschen Volkstum ist die Entgegennahme und das Führen eines Passes mit eingetragener nichtdeutscher (hier: russischer) Nationalität nur dann eine außenwirksame Zuwendung zu einem anderen Volkstum, wenn dieses Verhalten dem Passinhaber zurechenbar ist. Nicht zurechenbar ist das Verhalten, wenn sich der Passinhaber der Entgegennahme bzw. Führung eines Passes nicht mit Aussicht auf Erfolg widersetzen kann.

BGH – Urteil, I ZR 109/04 vom 03.05.2007

Eine Haftung des Transporteurs, die über die vertraglich vereinbarte Wertgrenze hinausgeht, ab der er Güter nicht mehr befördern will, ist bei einem Mitverschulden des Versenders wegen eines unterlassenen Hinweises auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens in der Regel zu verneinen.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 BS 216/06 vom 09.03.2007

1. Ein Bürgerentscheid (§ 24 SächsGemO) ist von der Gemeinde ohne schuldhaftes Zögern umzusetzen.

2. Die dreijährige Sperr- und Bindungswirkung eines Bürgerentscheids entfällt nicht bei nachträglichen Änderungen der Sach- und Rechtslage.

3. Zur Frage der innerstaatlichen Bindungswirkung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 16. November 1972 (Welterbekonvention).

OLG-KOBLENZ – Urteil, 2 U 1521/05 vom 30.11.2006

1. Im kaufmännischen Verkehr kann aus Handelsrechnung bzw. dem einer unverschlossenen Sendung beigefügten Lieferschein der Anscheinsbeweis hergeleitet werden, dass sich die auf dem Lieferschein bzw. in der Handelsrechnung aufgeführten Gegenstände auch in der Sendung befunden haben. Es obliegt dem Transporteur, diesen Anscheinsbeweis zu entkräften.

2. Verstößt der Versender einer Ware - hier Edelsteine - gegen eine Deklarationspflicht oder liegt ein Überschreiten der in den Beförderungsbedingungen vorgesehenen Wertgrenzen vor, führt dies nicht zwingend zur Nichtigkeit des Beförderungsvertrages, insbesondere wenn der Transporteur selbst in diesen Fällen eine Haftungsbeschränkung vorsieht (in Anknüpfung an BGH-Entscheidung (Postfall) vom 30.3.2006 - I ZR 123/03- TranportR 2006, 254).

3. Der Transporteur kann sich auf eine vereinbarte Haftungsbegrenzung nicht berufen, wenn ihm vorsätzliches oder L.fertiges Verhalten anzulasten ist, mithin von einem qualifizierten Verschulden auszugehen ist. Eine L.fertige Schadensverursachung wird vermutet, wenn der Transporteur den Sendungsverlauf und die Schnittstellenkontrolle nicht hinreichend dargelegt hat.

4. Bei nicht ordnungsgemäßer Deklaration muss sich der Versender der Ware bei Verlust der Sendung ein Mitverschulden anrechnen lassen.

BSG – Urteil, B 1 KR 24/06 R vom 07.11.2006

1. Eine verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher Vorschriften nach Maßgabe des Beschlusses des BVerfG vom 6.12.2005 (1 BvR 347/98 = SozR 4-2500 § 27 Nr 5) erfordert zur Gewährleistung der verfassungsrechtlichen Schutzpflichten auch bei neuen Behandlungsmethoden die Einhaltung des Arztvorbehalts und der Beachtung der Regeln der ärztlichen Kunst.

2. Das Vorliegen einer lebensbedrohlichen Krankheit, das Fehlen einer anwendbaren Standardtherapie und das Bestehen von mehr als bloß ganz entfernt liegenden Aussichten auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf durch die streitige Therapie sind nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu beurteilen.

3. Der Nachweis hinreichender Erfolgsaussichten der streitigen Therapie ist regelmäßig nicht mehr möglich, wenn der Bundesausschuss zu dem Ergebnis gelangt ist, dass nach dem maßgeblichen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse medizinische Notwendigkeit, diagnostischer oder therapeutischer Nutzen sowie Wirtschaftlichkeit nicht hinreichend gesichert sind und er eine negative Bewertung abgegeben hat.

OLG-STUTTGART – Urteil, 3 U 115/06 vom 20.09.2006

1. Der Frachtführer haftet nach § 435 HGB unbeschränkt für den Verlust von Frachtgut in seinem Obhutsbereich, wenn er durch seine Organisation u. a. nicht sicherstellt, dass von Nahverkehrsunternehmen angelieferte Waren tatsächlich durch diese an den zugewiesenen Relationsplatz in seinem Lager verbracht werden und er außerdem ermöglicht, dass ein Drittunternehmer die Ware in der Folgezeit an dem falschen Lagerplatz zusammen mit anderer Ware ohne weitere Ausgangskontrolle aufladen kann.

2. Die Höhe der Mitverantwortlichkeit des Versenders bei Geltung der Ziff. 3.6 ADSp wegen unterlassener Wertangabe, die sich auf die Schadensentstehung auswirkt, hängt jedenfalls auch ab von der Reichweite des für wertdeklarierte Sendungen gesicherten Bereichs und dem Wert der transportierten Ware.

BGH – Urteil, I ZR 9/05 vom 20.07.2006

Der Grundsatz, dass bei kaufmännischen Absendern prima facie anzunehmen ist, dass die im Lieferschein und in der dazu korrespondierenden Rechnung aufgeführten Waren in dem verschlossenen Behältnis enthalten waren, in dem sie zum Versand gebracht worden sind (BGH, Urt. v. 24.10.2002 - I ZR 104/00, TranspR 2003, 156), gilt auch, wenn ein Versender dem Transportunternehmer ständig eine Vielzahl von Paketen übergibt.

Bietet die vom Frachtführer angebotene Versendungsart keinerlei Anhaltspunkte für die Annahme, bereits eine Wertdeklaration führe zu einer besonderen Behandlung des Transportguts, so kann von einem schadensursächlichen Mitverschulden des Versenders auszugehen sein, wenn er nicht selbst weitergehende Maßnahmen ergreift, um das Paket der für wertdeklarierte Sendungen vorgesehenen sorgfältigeren Behandlung zuzuführen.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 B 04.1893 vom 15.05.2006

Eine Abstandsfläche kann aus tatsächlichen Gründen nicht überbaut werden (Art. 7 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 Alternative 3 BayBO), wenn auf ihr weder ein Gebäude noch eine bauliche Anlage, von der Wirkungen wie von einem Gebäude ausgehen (Art. 6 Abs. 9 BayBO), errichtet werden kann.

BFH – Urteil, I R 14/05 vom 22.02.2006

Vergütungen aus Arbeit i.S. von Art. 14 DBA-Singapur "stammen" i.S. von Art. 21 DBA-Singapur aus Deutschland, wenn sie von einem hier ansässigen Arbeitgeber als Vergütung für die Tätigkeit in Singapur gezahlt werden.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 15 U 5/04 vom 21.02.2006

1. Wird ein Paket vor der Luftbeförderung zunächst im Straßengüterverkehr zum Flughafen transportiert, liegt nur dann ein Zubringerdienst im Sinne von Art. 18 Abs. 3 Satz 2 WA 1955 vor, wenn es sich - vom Ort der Übernahme aus betrachtet - um den nächstgelegenen Flughafen handelt.

2. Der Begriff der "Leute" im Sinne des Warschauer Abkommens ist weit zu verstehen. Die qualifizierte Haftung des Luftfrachtführers gemäß Art. 25 WA 1955 greift auch dann ein, wenn ein Subunternehmer, ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes oder ein Mitarbeiter der staatlichen Zollbehörde ein Paket aus dem Zolllager des Luftfrachtführers entwendet.

3. Ergibt sich aus den durchgeführten Schnittstellenkontrollen, dass ein Paket im Umschlagslager abhanden gekommen ist, so rechtfertigt dies einen Schluss auf einen Diebstahl oder eine Unterschlagung durch einen der "Leute" des Luftfrachtführers, wenn keine andere Verlustursache in Betracht kommt.

4. Im Rahmen der sekundären Darlegungslast hat der Luftfrachtführer bei einem Sendungsverlust detailliert vorzutragen, welche Nachforschungen und Ermittlungen nach dem Verbleib der Sendung mit welchen Ergebnissen von ihm durchgeführt wurden.

5. Löst der Geschädigte bei einem Schaden von 13.296 DM einen vom Luftfrachtführer übersandten Scheck über 160 DM ein, ist die Annahme eines konkludenten Abfindungsvergleichs fern liegend. Eine "Erlassfalle" - die nicht zur Abgeltung der Ansprüche des Geschädigten führt - ist nahe liegend.

OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 107/05 vom 26.01.2006

1. Der Verkehr entnimmt der Angabe "mit Feuchtigkeits-Creme" auf einer Duschcreme, dass das beworbene Produkt nicht nur eine herkömmliche Duschcreme, sondern zusätzlich eine "Feuchtigkeits-Creme" enthält.

2. Der Verkehr erhält durch die Angabe "mit Feuchtigkeits-Creme" weiter die Vorstellung, dass das Produkt auch die Wirkungen einer "Feuchtigkeits-Creme" aufweist, also der Haut von außen Feuchtigkeit in Form von Wasser aktiv zuführt.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 13 A 463/03 vom 10.11.2005

1. Bei der Abgrenzung zwischen Lebens-/Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln gilt der sich aus gemeinschaftsrechtlichen Normen ergebende Vorrang der arzneimittelrechtlichen Vorschriften auch im nationalen Recht, gegebenenfalls im Wege der richtlinienkonformen Auslegung.

2. Die gemeinschaftsrechtskonforme Einstufung eines Produkts als Arzneimittel wird durch die Qualifizierung des Produkts in einem anderen Mitgliedstaat als Lebens-/Nahrungsergänzungsmittel nicht berührt.

3. Liegt eine gemeinschaftsrechtskonforme Einstufung als Arzneimittel vor, stellt die Ablehnung einer Allgemeinverfügung nach § 54 LFGB keine an den Art. 28, 30 EG-Vertrag zu messende Maßnahme dar.

LAG-BRANDENBURG – Urteil, 9 Sa 141/05 vom 13.10.2005

Eine Klausel in einem Formulararbeitsvertrag, dass Sonderzuwendungen als "freiwillige, unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs stehende Leistungen gewährt werden", ist mehrdeutig im Sinne von § 305 c Abs. 2 BGB. Es ist unklar, ob hiermit ein "echter" Freiwilligkeitsvorbehalt oder ein "bloßer" Widerrufsvorbehalt gemeint sein soll. Die Anwendung der Unklarheitsregelung gem. § 305 c Abs. 2 BGB führt - jedenfalls bei nach dem 31.12.2001 geschlossenen Formulararbeitsverträgen - dazu, dass der Vorbehalt insgesamt entfällt.

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 13 Sa 897/04 vom 02.12.2004

Die Rechtsprechung des BAG zur Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsrichtlinien nach den fuer Tarifvertraege geltenden Massstaeben bezieht sich nur auf den Fall, dass Tarifvertragsregelungen ganz oder mit im Wesentlichen gleichen Inhalt uebernommen werden. Sie schliesst die Verbindlichkeit einer individualvertraglichen Verguetungsabrede unter "ergaenzender analoger" Inbezugnahme der AVR nicht aus. In diesem Falle kann der Arbeitgeber eine korrigierende Rueckgruppierung nicht darauf stuetzen, dass die mitgeteilte Eingruppierung nur deklaratorische Bedeutung habe, ohne dass es einer Aenderungskuendigung beduerfe.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 15 U 4/01 vom 24.11.2004

1. Eine im Darlehensvertrag einer Bank oder Bausparkasse vereinbarte pflichtweise Beteiligung des Darlehensnehmers an einem Mietpool (bei der Finanzierung einer Eigentumswohnung im Privatkundenbereich zu Anlagezwecken) ist in Deutschland gänzlich unüblich.

2. Die Beteiligung an einem Mietpool kann zwar einerseits das Mietausfallrisiko des Mietpool-Teilnehmers vermindern; andererseits ist der Beitritt zu einem Mietpool jedoch gleichzeitig mit einer Vielzahl kaum erkennbarer Risiken verbunden insbesondere, wenn dem Mietpool-Verwalter weitreichende Befugnisse eingeräumt werden.

3. Die Einrichtung eines Mietpools birgt vor allem das Risiko, dass die regelmäßigen Ausschüttungen des Pools fahrlässig oder vorsätzlich zu hoch kalkuliert werden. Überhöhte Ausschüttungen können zu Täuschungszwecken dienen, um beim Erwerb der Wohnung falsche Vorstellungen beim Käufer über den Zustand des Gesamtobjekts und über die Rentabilität der Wohnung hervorzurufen.

4. Eine Bank oder Bausparkasse, die die Auszahlung eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung an die Bedingung eines Beitritts zu einem Mietpool knüpft, muss den Darlehensnehmer über alle abstrakten und konkreten Risiken des Mietpools aufklären (Besonderer Gefährdungstatbestand).

5. Vorsätzlich und systematisch falsche (fiktive) Beleihungswertermittlungen im Hause einer Bausparkasse können einen aufklärungsrelevanten besonderen Gefährdungstatbestand begründen, wenn auf Grund bestimmter Umstände betrügerisch überhöhte Ausschüttungen eines Mietpools provoziert oder begünstigt werden.

6. Eine Immobilienfinanzierung mit zwei Bausparverträgen und einem Vorausdarlehen ist eine intransparente Finanzierungskonstruktion. Eine Bausparkasse, die ein solches Produkt ihrem Kunden über einen Handelsvertreter anbietet oder vorschlägt, muss den Kunden über den Finanzierungsverlauf und die Risiken und Unwägbarkeiten im Einzelnen aufklären.

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 955/00 vom 26.10.2004

Der Staat des Grundgesetzes ist grundsätzlich verpflichtet, auf seinem Territorium die Unversehrtheit der elementaren Grundsätze des Völkerrechts zu garantieren und bei Völkerrechtsverletzungen nach Maßgabe seiner Verantwortung und im Rahmen seiner Handlungsmöglichkeiten einen Zustand näher am Völkerrecht herbeizuführen. Daraus folgt jedoch keine Pflicht zur Rückgabe des in dem Zeitraum von 1945 bis 1949 außerhalb des staatlichen Verantwortungsbereichs entschädigungslos entzogenen Eigentums.

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 1038/01 vom 26.10.2004

Der Staat des Grundgesetzes ist grundsätzlich verpflichtet, auf seinem Territorium die Unversehrtheit der elementaren Grundsätze des Völkerrechts zu garantieren und bei Völkerrechtsverletzungen nach Maßgabe seiner Verantwortung und im Rahmen seiner Handlungsmöglichkeiten einen Zustand näher am Völkerrecht herbeizuführen. Daraus folgt jedoch keine Pflicht zur Rückgabe des in dem Zeitraum von 1945 bis 1949 außerhalb des staatlichen Verantwortungsbereichs entschädigungslos entzogenen Eigentums.

OLG-NUERNBERG – Urteil, 12 U 1603/04 vom 01.09.2004

1. Vereinbart der Versender mit dem Kunden, dass dieser die Pakete codiert und mit einer vom Versender zur Verfügung gestellten Software die Barcode-Kontrollnummer in das Computersystem des Versenders eingibt, womit schriftliche Übernahmebestätigungen entfallen, reicht es zum Nachweis der Übernahme aus, dass die Pakete ordnungsgemäß bereitsgestellt wurden und nach Abholung nicht mehr vorhanden waren.

2. Zur Unwirksamkeit von AGB im Hinblick auf § 449 II HGB § 307 c BGB.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 13 U 215/02 vom 30.08.2004

1. Zur Geltung des WA 1955 bei Versendung von Deutschland in die USA

2. Bedeutung von Zu- und Ablieferungsdiensten bei internationalem Luftfrachtbrief

3. Bedeutung der Gewichtsangabe im internationalen Luftfrachtbrief

4. fehlende Wertdeklaration (Fehlen einer entsprechenden Rubrik im Luftfrachtbrief; Frage des Mitverschuldens und Wechselspiel zwischen Art. 22 II a und Art. 25 WA 1955; Kausalitätsfrage)

5. Zum Zustandekommen eines Abfindungsvergleichs bei wiederkehrender Versendung schriftlicher Abfindungsangebote samt Scheck (§ 1 AGBG, krasses Missverhältnis zwischen Scheck- und Schadensbetrag)

6. Zur Anwendbarkeit des Art. 26 II, IV WA 1955 bei Totalverlust

OLG-FRANKFURT – Urteil, 16 U 54/04 vom 01.07.2004

1. Eine Vereinbarung der Vertragsparteien, ein Paket den Bedingungen einer Massenbeförderung briefähnlicher Sendungen zu unterstellen und dem Transportunternehmen eine weitergehende Haftungsfreizeichnung zu ermöglichen kann nur durch Individualvereinbarung ("Aushandeln") wirksam getroffen werden. Dem Versender in allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Auswahl gebotene Tarife mit unterschiedlich weitgehenden Haftungsbeschränkungen des Transportunternehmens reichen dafür nicht aus; dem Versender muss die Möglichkeit geboten werden, auf die Vertragliche Ausgestaltung im Verhandlungswege Einfuß zu nehmen.

2. Die darin liegende Beschränkung der Möglichkeiten für eine Haftungsfreizeichnung des Transportunternehmens stellt keinen verfassungswidrigen Eingriff in dessen freie Berufsausübung dar.

3. Setzt der Versender wertvolles Transportgut durch Verzicht auf vom Transportunternehmen gebotene weitergehende Schutzvorkehrungen freiwillig einem erhöhten Verlustrisiko aus, kann ihm der eingetretene Schaden bei wertender Betrachtung anteilig zuzurechnen sein. Dies setzt jedoch die Kausalität einer unterlassenen Wertdeklaration für den Schadenseintritt voraus.

SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 8 U 30/02 vom 01.07.2004

1. Bei einen "nahtlosen" Neuabschluss mit dem bisherigen Mieter ist grundsätzlich nicht von einer - den Fristablauf gemäß § 558 BGB a.F. auslösenden - "fingierten Rückgabe" der Mietsache in Bezug auf den alten Mietgvertrag auszugehen. Etwas anderes gilt nur bei der eindeutigen Vereinbarung der Beteiligten.

2. Steht bei einem kontaminiierten Grundstück der zeitliche und sachliche Zusammenhang der Schäden mit dem konkreten Gebrauch fest, ergab sich der Mieter dahin zu entlasten, dass ihn keine Verantwortung trifft, weil er sich entweder im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs erhalten oder - soweit er Pflichtverletzungen begangen hat - nicht fahrlässig verhalten hat oder nicht ein eigenes Verhalten, sondern das Dritter - die Verschlechterung verursacht hat.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 116/02 vom 27.05.2004

1. Für die Regelmäßige Arzneimittelüberwachung nach §§ 64 ff AMG können nach niedersächsischem Landesrecht Gebühren erhoben werden.

2. Hat das Land Niedersachsen für die Arzneimitteluntersuchung ein amtliches Untersuchungsinstitut in Form einer GmbH bestimmt, so können dessen erforderliche Aufwendungen grundsätzlich als Auslagen in die Gebühr einbezogen werden. Erstattungsfähig sind aber nur solche Aufwendungen, die das Land nicht zur Erfüllung seiner Pflicht zur Gesundheitsvorsorge als Infrastrukturkosten selbst zu tragen hat.

3. Erstattungsfähige Aufwendungen einer GmbH bedürfen in Bezug auf Stundenkosten und Stundenzahl eines transparenten Nachweises.

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