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Definition der "Einfuhr"

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BFH – Urteil, VII R 30/07 vom 06.05.2008

Rechtsgebiete:ZK, RL 77/388/EWG, UStG
Schlagworte:Einfuhrumsatzsteuer für vorschriftswidrig über einen anderen Mitgliedstaat nach Deutschland verbrachte Waren - Definition der "Einfuhr"
Stichwort:Definition der "Einfuhr"
Leitsatz:Werden Waren, die aus einem Drittland in einen Mitgliedstaat der Gemeinschaft vorschriftswidrig verbracht wurden, in die Bundesrepublik Deutschland weitertransportiert und hier entdeckt, gilt unter den Voraussetzungen des Art. 215 Abs. 4 ZK nicht nur die Zollschuld, sondern auch die Einfuhrumsatzsteuerschuld als in der Bundesrepublik Deutschland entstanden.
Volltext: BFH - Urteil, VII R 30/07




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