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Definition der "Ausreise"

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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 BV 03.722 vom 10.01.2007

Rechtsgebiete:AuslG, AufenthG
Schlagworte:Erlöschen einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, Definition der "Ausreise", Auslieferung, Wiedereinreise nicht innerhalb von sechs Monaten seit der Ausreise, keine nachträgliche Fristverlängerung, keine Wiedereinsetzung, keine Nachsichtgewährung
Stichwort:Definition der "Ausreise"
Leitsatz:Auch eine Auslieferung ist eine Ausreise i.S. des § 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG bzw. des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 24 BV 03.722




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