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Deckungsausschluss in der Privathaftpflichtversicherung durch "Bauherrenklausel"

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Urteil, 19 U 189/04 vom 28.04.2005

Rechtsgebiete:AHB, ZPO
Schlagworte:Deckungsausschluss in der Privathaftpflichtversicherung durch "Bauherrenklausel"
Stichwort:Deckungsausschluss in der Privathaftpflichtversicherung durch "Bauherrenklausel"
Leitsatz:Wird ein Haus nach Beendigung der Bauarbeiten zu Wohnzwecken genutzt - wenn auch in nicht fertig gestelltem oder mit Baumängeln behafteten Zustand - haftet der Inhaber nicht mehr als Bauherr, sondern als Hauseigentümer.

Vom Versicherungsnehmer kann auch - ohne dahingehende ausdrückliche Bestimmung im Vertrag - nicht verlangt werden, dass er das Ende der Bauarbeiten bzw. eine Änderung der ursprünglichen Planung dem Versicherer mitteilt oder - wie die Beklagte meint - in anderer Weise nach außen hin manifestiert.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 19 U 189/04




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