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Deckungsausschluss in der Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei behandlungsbedürftiger psychischer Erkrankung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Urteil, 19 U 57/07 vom 15.11.2007

Rechtsgebiete:AVB, BGB, ZPO
Schlagworte:Deckungsausschluss in der Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei behandlungsbedürftiger psychischer Erkrankung
Stichwort:Deckungsausschluss in der Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei behandlungsbedürftiger psychischer Erkrankung
Leitsatz:Die Klausel, nach der der Versicherer nicht leistet "bei Arbeitsunfähigkeit infolge einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung", ist wirksam.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 19 U 57/07




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