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Dauervollstreckung

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 417/07 vom 09.12.2008

Rechtsgebiete:BGB, GBO
Stichwort:Dauervollstreckung
Leitsatz:1. Hat der Erblasser testamentarisch verfügt, ein von ihm inngehaltener Geschäftsanteil an einer GbR solle einem der eingesetzten Miterben allein zustehen, so ist der zur Ausführung der letztwilligen Verfügungen eingesetzte Testamentsvollstrecker befugt, den Geschäftsanteil an den begünstigten Miterben abzutreten. Der Zustimmung der übrigen Miterben bedarf es nicht.

2. Sind die Gesellschafter der GbR als Eigentümer des Gesellschafts- Grundstücks im Grundbuch eingetragen, so ist der Wechsel des Gesellschafters infolge Erbgangs und Abtretung des Geschäftsanteils im Grundbuch im Wege der Richtigstellung der Eigentümerbezeichnung einzutragen. Es bedarf dazu der Bewilligung des Testamentsvollstreckers und des als Inhaber des Geschäftsanteils einzutragenden Erben, nicht aber der übrigen Erben. Die gesellschaftsvertragliche Zulässigkeit der Rechtsnachfolge wird durch die Bewilligung der übrigen Gesellschafter nachgewiesen. Zum Nachweis, dass die Verfügung des Testamentsvollstreckers nicht unentgeltlich erfolgt ist, kann die Vorlage des eröffneten Testaments genügen.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 417/07



OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 3 Wx 98/03 vom 19.09.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Testamentsvollstrecker, Entlassung des, Dauervollstreckung
Stichwort:Dauervollstreckung
Leitsatz:1. Die Testamentsauslegung nach § 2084 BGB kann ergeben, dass eine angeordnete Dauervollstreckung über die 30-Jahres-Grenze hinaus - hier bis zum Tod des Vorerben - fortdauern soll (§ 2210 S.2 BGB).

2. Nimmt ein Testamentsvollstrecker einen wesentlichen Teil des Nachlasses nicht in seine Verwaltung und verschweigt er den Erben die Existenz dieses Vermögen über 25 Jahre, liegt ein wichtiger Grund zu seiner Entlassung iSd § 2227 BGB vor.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 3 Wx 98/03

BFH – Urteil, IV R 76/05 vom 05.06.2008

Rechtsgebiete:EStG, BGB
Schlagworte:Betriebsaufspaltung: personelle Verflechtung trotz Testamentsvollstreckung
Stichwort:Dauervollstreckung
Leitsatz:Das Handeln eines Testamentsvollstreckers (hier: Dauervollstreckung) ist den Erben auch im Rahmen der Beurteilung der personellen Verflechtung von Besitz- und Betriebsunternehmen zuzurechnen.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 76/05

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 34 Wx 29/08 vom 03.06.2008

Rechtsgebiete:BGB, GBO
Stichwort:Dauervollstreckung
Leitsatz:1. Die einseitige testamentarische Anordnung der Testamentsvollstreckung für vertragsmäßig eingesetzte Erben stellt eine rechtliche Beeinträchtigung der bedachten Erben dar.

2. Zur Befugnis des Grundbuchamts, mehrere notarielle Verfügungen von Todes wegen bei sich nicht deckendem Inhalt selbständig auszulegen (hier: Einsetzung eines Testamentsvollstreckers durch den überlebenden Ehegatten).
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 34 Wx 29/08


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