JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > Dauertatbestand
| Rechtsgebiete: | BRTV-Bau |
| Schlagworte: | Auslösung, Wochenendheimfahrt, Rückfahrt zur Baustelle am Sonntag |
| Stichwort: | Dauertatbestand |
| Leitsatz: | 1. Zu den Tagen einer Wochenendheimfahrt, an denen der Anspruch des auf einer auswärtigen Baustelle ohne tägliche Heimfahrt eingesetzten Arbeitnehmers auf Auslösung gemäß § 7 Nr. 4.5 BRTV des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe entfällt, zählen nur die vollen Tage, an denen sich der Arbeitnehmer zu Hause aufgehalten und deshalb keine arbeitsbedingten Mehraufwendungen gehabt hat (Im Anschluss an BAG vom 26.05.1998 - 3 AZR 171/97, dokumentiert bei juris). 2. Deshalb bleibt der Anspruch auf Auslösung für solche Sonntage bestehen, an denen der Arbeitnehmer im Verlaufe des Sonntags die Rückreise zu der auswärtigen Baustelle angetreten hat, um am Ort der Baustelle zu übernachten. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 10 Sa 195/09 | |
| Rechtsgebiete: | HessAGVwGO, HSOG, HWG, WHG |
| Schlagworte: | Insolvenzverwalter, Verhaltensverantwortlichkeit, Zustandsverantwortlichkeit |
| Stichwort: | Dauertatbestand |
| Leitsatz: | 1. Die bloße Wahrnehmung einer Gefahrenabwehrpflicht durch den Insolvenzverwalter als Zustandsverantwortlichen begründet für ihn keine Stellung als Betreiber einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Tanklager). 2. Maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer wasseraufsichtsrechtlichen Maßnahme nach § 53 Abs. 2 HWG ist wie im allgemeinen Gefahrenabwehrrecht der Zeitpunkt des Erlasses der behördlichen Anordnung. 3. Die wasserrechtliche Ermächtigungsgrundlage des § 53 Abs. 2 HWG wird auch dann nicht durch die geräte- und produktsicherheitsrechtliche Vorschrift des § 15 GPSG verdrängt, wenn eine Anlage sowohl wasserrechtlichen als auch geräte- und produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen genügen muss und diese inhaltlich identisch sind. 4. Bei dem die Durchführung eines Vorverfahrens ausschließenden Tatbestand der Nr. 13.4 der Anlage zu § 16a HessAGVwGO handelt es sich - wie bei der überwiegenden Mehrzahl der Tatbestände der Anlage zu § 16a HessAGVwGO - um eine statische Verweisung auf das darin bezeichnete Gesetz in einer bestimmten Fassung. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 B 838/09 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, StPO, LUIG |
| Schlagworte: | Hauptsacheverfahren, Zwischenverfahren, Streitgegenstand, Umweltinformationen, Verwaltungsvorgänge, Aktenmaterial, Aktenvorlage, Weigerung, Sperrerklärung, Informationseinschränkungen, Anonymisierungen, Schwärzungen, Wohl des Landes, Nachteil, wesensmäßige Geheimhaltungsbedürftigkeit, Betriebsgeheimnis, personenbezogene Daten, Auskunftsinteresse, Offenbarungsinteresse, Schutzzweck, Wahrheitsfindung, effektiver Rechtsschutz verfassungsmäßiger Rang, Grundrechtsbezug, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Verhältnismäßigkeitsprüfung, personalisierter Informationseinschlag, verwaltungsinterne Vorgänge, Gutachten, Aktenvermerke, amtlicher Bezug, persönlich privater Bezug |
| Stichwort: | Dauertatbestand |
| Leitsatz: | 1. Das Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO wird nicht dadurch gegenstandslos, dass auch im Hauptsacheverfahren über die Pflicht zur Vorlage der Akten - hier Zugang zu Umweltinformationen - gestritten wird (wie BVerwG, NvwZ 2008, 554 ff.). 2. Maßstab der im Zwischenstreit vorzunehmenden Rechtswidrigkeitsprüfung bleibt auch dann grundsätzlich das prozessuale Normprogramm des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO und nicht das für die Informationserteilung im Hauptsachestreit einschlägige materielle Recht. 3. Als Geheimhaltungsgrund für Umweltinformationen eignet sich innerhalb des Anwendungsbereichs des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO weniger der öffentliche Belang an der Vermeidung von Nachteilen für das Wohl des Landes als vielmehr das private Interesse an der Wahrung personenbezogener Daten und des Betriebsgeheimnisses. 4. Werden Umweltinformationen in objektivierter Form z.B. in Gestalt eines Untersuchungsberichts oder eines Sachverständigengutachtens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, unterliegt der dieser Informationserteilung vorausgehende innerbehördliche Abstimmungs- und Meinungsbildungsprozess nur bei Vorliegen eines speziellen hierauf gerichteten Auskunftsinteresses der Offenlegung (hier verneint). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 12 F 11054/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Eigenmächtige Urlaubsverlängerung als wichtiger Grund zur Kündigung |
| Stichwort: | Dauertatbestand |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 15 Sa 490/08 | |
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