Zur Festsetzung von Dauergrünland-Zahlungsansprüchen für die Betriebsprämie.
Der Nachweis nach Art. 32 Abs. 4 VO (EG) Nr. 795/2004, dass eine Fläche im Jahr 2003 nicht als Dauergrünland genutzt wurde, kann auch durch die schriftliche Erklärung eines Dritten oder dessen Vernehmung als Zeuge erbracht werden.
Zur Festsetzung der Zahlungsansprüche für die Betriebsprämie nach einer Flurbereinigung.
§ 4 der Landesverordnung zur Durchführung von Stützungsregelungen und gemeinsamen Regeln für die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe vom 15.3.2006 (GVBl. S. 129) ist bei gebotener verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung mit höherrangigem Recht vereinbar.