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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 9 LB 5/07 vom 11.07.2007

Rechtsgebiete:GG, NKAG
Schlagworte:Aufwandsteuer, Dauercamping, Mobilheim, Wohnmobil, Wohnwagen, Zweitwohnungsteuer
Stichwort:Dauercamping
Leitsatz:1. Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auch für Mobilheime, Wohnmobile sowie Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs auf einem eigenen oder fremden Grundstück für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum abgestellt sind, ist rechtlich zulässig.

2. Der für diese Mobilheime, Wohnmobile sowie Wohn- und Campingwagen an der jährlich zu zahlenden Standplatzmiete einschließlich Mietnebenkosten entsprechend § 79 Abs. 1 BewG ausgerichtete Steuermaßstab ist sachgerecht und nicht als willkürlich zu beanstanden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 LB 5/07




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