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Daueraufenthaltsrichtlinie

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 13 S 1020/07 vom 30.05.2007

Rechtsgebiete:AufenthG, EGRL 03/109
Schlagworte:Niederlassungserlaubnis, Regelerteilungsvoraussetzungen, Gewöhnlicher Aufenthalt, Daueraufenthaltsrichtlinie
Stichwort:Daueraufenthaltsrichtlinie
Leitsatz:1. Die Bestimmung des § 9 Abs. 2 Nr. 4 AufenthG hält lediglich eine Verurteilung unterhalb der dort genannten Höhe für aufenthaltsrechtlich unschädlich, nicht jedoch mehrere.

2. Die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten nach der Richtlinie 2003/109/EG (sog. Daueraufenthaltsrichtlinie) kann nur erlangen, wer bei der zuständigen Stelle des Mitgliedstaates, in dem er sich aufhält, einen Antrag gestellt hat.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 13 S 1020/07




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