1. Zur überwachungspflicht des Betriebsinhabers hinsichtlich der zu seinem Betrieb gehörenden Lastkraftwagen.
2. Die Überliegefrist des § 29 Abs. 7 StVG verhindert nur die Löschung von Voreintragungen. Während der Überliegefrist besteht aber ein Verwertungsverbot.