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Dauer einer innerbetrieblichen Ausschreibung

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LAG-MUENCHEN – Beschluss, 4 TaBV 70/08 vom 18.12.2008

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Zustimmungsersetzungsverfahren, Dauer einer innerbetrieblichen Ausschreibung
Stichwort:Dauer einer innerbetrieblichen Ausschreibung
Leitsatz:Antrag auf Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur innerbetrieblichen Versetzung eines Arbeitnehmers gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG: Eine zweiwöchige Dauer einer innerbetrieblichen Ausschreibung gemäß § 93 BetrVG ist grundsätzlich ausreichend und berechtigt nicht zu einer Zustimmungsverweigerung gemäß § 99 Abs. 2 Ziff. 5. BetrVG, steht jedenfalls einem, hier allein relevanten, Unterbleiben einer innerbetrieblichen Ausschreibung nicht gleich.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 4 TaBV 70/08




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