JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > Datenverarbeitung
| Stichwort: | Datenverarbeitung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BGH - Beschluss, 1 StR 214/09 | |
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Schlagworte: | Wahl der Einnahme-Überschussrechnung erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres |
| Stichwort: | Datenverarbeitung |
| Leitsatz: | Das Recht zur Wahl einer Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung entfällt erst mit der Erstellung eines Abschlusses und nicht bereits mit der Einrichtung einer Buchführung oder der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz. |
| Volltext: BFH - Urteil, IV R 57/07 | |
| Rechtsgebiete: | Allgemeine VergütungsO, Ergänzungstarifvertrag Nr. 2, TV DRV KBS, TVÜ DRV KBS, AnTV, RVOrgG |
| Schlagworte: | Eingruppierung öffentlicher Dienst, Tarifauslegung, Gleichbehandlung, Prozessrecht - Eingruppierungsfeststellungsklage, Feststellungsinteresse, Bewährungsaufstieg, Rechtsnachfolge, Besitzstand, Gleichbehandlungsgebot |
| Stichwort: | Datenverarbeitung |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 862/07 | |
| Rechtsgebiete: | SGB I, SGB V, SGB X, BDSG |
| Schlagworte: | Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer - Krankenhaus - Vertragsarzt - keine Datenübermittlung an private Dienstleistungsunternehmen zwecks Leistungsabrechnung - Kassenärztliche Vereinigung - Zurückweisung von Abrechnungen durch private Abrechnungsstellen |
| Stichwort: | Datenverarbeitung |
| Leitsatz: | 1. Im Geltungsbereich des SGB V ist die Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer nur dann und in dem Umfang erlaubt, in dem bereichsspezifische Vorschriften über die Datenverarbeitung im SGB 5 dies gestatten; die allgemeinen Regelungen des Datenschutzes, die die Datenübermittlung bei Vorliegen einer Einwilligungserklärung des Betroffenen erlauben, finden insoweit keine Anwendung. 2. Krankenhäuser sowie Vertragsärzte dürfen Patientendaten, die gesetzlich Krankenversicherte betreffen, nicht zur Erstellung der Leistungsabrechnung an private Dienstleistungsunternehmen übermitteln. 3. Die KÄV ist berechtigt, durch private Abrechnungsstellen ohne ausreichende gesetzliche Ermächtigung erstellte Abrechnungen zurückzuweisen. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 37/07 R | |
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