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dass sich die Arbeitgeberin nicht mehr auf § 14 Abs. 2 TzBfG zur Rechtfertigung der Befristung berufen kann

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LAG-HAMM – Urteil, 17 Sa 2017/07 vom 14.02.2008

Rechtsgebiete:TzBfG
Schlagworte:Ein in einem anlässlich des Abschlusses einer Verlängerungsvereinbarung erstellten Vermerk angegebener Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses i. S. d. § 14 Abs. 1 TzBfG führt nicht dazu, dass sich die Arbeitgeberin nicht mehr auf § 14 Abs. 2 TzBfG zur Rechtfertigung der Befristung berufen kann
Stichwort:dass sich die Arbeitgeberin nicht mehr auf § 14 Abs. 2 TzBfG zur Rechtfertigung der Befristung berufen kann
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 17 Sa 2017/07




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