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dass die Dienstwohnungshöchstvergütung einer teilzeitbeschäftigten Schulhausmeisterin nicht nach dem fiktiven Einkommen eines Vollzeitbeschäftigten

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LAG-HAMM – Urteil, 17 Sa 1621/06 vom 15.02.2007

Rechtsgebiete:DWVA/NW
Schlagworte:§§ 3.2. DWVA/NW, 4 DWVO/NW sind dahin auszulegen, dass die Dienstwohnungshöchstvergütung einer teilzeitbeschäftigten Schulhausmeisterin nicht nach dem fiktiven Einkommen eines Vollzeitbeschäftigten, sondern nach ihrem Teilzeitentgelt zu bemessen ist.
Stichwort:dass die Dienstwohnungshöchstvergütung einer teilzeitbeschäftigten Schulhausmeisterin nicht nach dem fiktiven Einkommen eines Vollzeitbeschäftigten
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 17 Sa 1621/06




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