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dass der verliehene Arbeitnehmer beim entleihenden Dritten in ein Arbeitsverhältnis übernommen wird

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LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 11 Sa 31/98 vom 03.12.1998

Rechtsgebiete:AÜG, BGB, SGB III, ZPO
Schlagworte:Schadensersatzanspruch eines zunächst nach § 1 AÜG verliehenen Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber, wenn dieser für den Fall, dass der verliehene Arbeitnehmer beim entleihenden Dritten in ein Arbeitsverhältnis übernommen wird, mit dem Dritten eine Vermittlungsprovision vereinbart hat, und dieser deshalb von einer Einstellung absieht, § 9 Nr. 4 und 5 AÜG als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB
Stichwort:dass der verliehene Arbeitnehmer beim entleihenden Dritten in ein Arbeitsverhältnis übernommen wird
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 11 Sa 31/98




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