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dass der Beamte im Vertrauen auf eine Verfügung des Dienstherrn und damit unverschuldet davon abgesehen hat

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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 3 B 02.1532 vom 24.10.2005

Rechtsgebiete:BayVwVfG, BRRG, BBVAnpG 99
Schlagworte:Beamtenrecht, Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern, zur Auslegung eines Antragsbegehrens auf Kindergeld, Versagung rückwirkender Leistungen für die Jahre 1992 bis 1998 wegen Versäumung einer gesetzlichen Frist, innerhalb derer Besoldungsansprüche in der Vergangenheit geltend zu machen waren, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen fehlender Glaubhaftmachung des Umstands, dass der Beamte im Vertrauen auf eine Verfügung des Dienstherrn und damit unverschuldet davon abgesehen hat, Besoldungsansprüche in der gesetzlich erforderlichen Weise zeitnah geltend zu machen
Stichwort:dass der Beamte im Vertrauen auf eine Verfügung des Dienstherrn und damit unverschuldet davon abgesehen hat
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 3 B 02.1532




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