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Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 31/08 vom 25.05.2009

Rechtsgebiete:BGB, HGB
Schlagworte:Rückabwicklung, Fondsbeteiligung, Fonds, Darlehen, Darlehensvertrag, Darlehensnehmer, Anleger, Vertragsauslegung, Auslegung, Treuhänder, Gesellschafter
Stichwort:Darlehensnehmer
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 31/08



OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 12/06 vom 25.03.2009

Rechtsgebiete:BGB, HWiG, VerbrKrG
Schlagworte:Fonds, Darlehen, Darlehensnehmer, Vollmacht, Zeichnungsschein, Formerfordernis, Schadenersatz, Schadensersatz, Wissensvorsprung, Mietgarantie, Mietertrag, Überschuldung, Innenprovisionen, Provisionen
Stichwort:Darlehensnehmer
Leitsatz:1. Zur Frage, ob der Anleger Darlehensnehmer eines Darlehens geworden ist, das die Fondsgesellschaft aufgenommen hat, der er beigetreten ist

2. Zur Auslegung einer in einem Zeichnungsschein enthaltenen Vollmacht

3. Zur Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Vorliegen eines Wissensvorsprungs (hier: Überschuldung der Mietgarantin; Innenprovisionen; Nichterreichbarkeit der Mieteinnahmen).
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 12/06

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 8/05 vom 30.11.2005

Rechtsgebiete:HWiG
Schlagworte:Haustürsituation, Widerruf, Schuldübernahme, Bürgschaft, Darlehensnehmer, Mitdarlehensnehmer, Bürgenhaftung
Stichwort:Darlehensnehmer
Leitsatz:1. Der alleinige Darlehensnehmer kann sich grundsätzlich nicht auf die von der Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Bürgschaftsverpflichtungen bei sittenwidriger Überforderung des Bürgen oder Mitdarlehensnehmers berufen.

2. Zu den Folgen des Widerrufs eines Haustürgeschäfts nach den Entscheidungen des EuGH vom 25.10.05 (C-229/04 und C-350/03)
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 8/05

BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 32.05 vom 22.11.2005

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:vermögensrechtliche Rückübertragung, Darlehensforderung, entschädigungslose Enteignung, faktische Enteignung, Darlehensnehmer, Einzelkaufmann, Verbindlichkeit des Betriebs, Enteignung des Betriebs, Fortbestand der Forderung, mittelbare Schädigung
Stichwort:Darlehensnehmer
Leitsatz:Der Gläubiger eines Darlehens, das ohne dingliche Sicherung an den Inhaber eines Betriebs zur Verwendung für das Unternehmen gegeben wurde, ist durch die spätere Verstaatlichung des Unternehmens selbst nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG entschädigungslos enteignet worden, wenn die Darlehensforderung gegen den früheren Inhaber des Betriebs fortbesteht.

Dass nach der Rechtsordnung der DDR keine (zusätzliche) Haftung des VEB begründet wurde, der das Unternehmen weiterführte, stellt keinen Eingriff in bestehende Rechte und damit weder rechtlich noch faktisch eine Enteignung dar.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 32.05


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