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Darlehenshingabe

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, II B 26/09 vom 12.06.2009

Rechtsgebiete:FGO
Stichwort:Darlehenshingabe
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BFH - Beschluss, II B 26/09



HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 A 1040/08 vom 20.05.2009

Rechtsgebiete:KWG, BGB
Schlagworte:Abwicklungsanordnung, Anleger, Bankgeschäft, Darlehen, Einlagengeschäft, Erlaubnis, Ermessensentscheidung, Interessenabwägung, Nichtigkeit, sofortige Rückzahlung
Stichwort:Darlehenshingabe
Leitsatz:Der Verstoß gegen § 32 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG, also das Betreiben von Bankgeschäften ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt, führt nicht zur Nichtigkeit des zu Grunde liegenden zivilrechtlichen Rechtsgeschäfts gem. § 134 BGB.

Die öffentlich-rechtliche Vorschrift des § 37 Abs. 1 Satz 1 KWG ermächtigt die Bundesanstalt zwar auch zur Herbeiführung privatrechtsgestaltender Wirkungen durch Verwaltungsakt; dabei muss sie die zivilrechtlichen Auswirkungen aber vollständig und richtig einschätzen und die Interessen der Anleger gegen etwaige öffentliche Interessen abwägen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 A 1040/08

OLG-CELLE – Urteil, 8 U 11/09 vom 30.04.2009

Rechtsgebiete:VVG, AHB
Schlagworte:Privathaftpflichtversicherung, Eigenschaden, Bindungswirkung Haftpflichtprozess - für Deckungsprozess
Stichwort:Darlehenshingabe
Leitsatz:1. Wird in einem Haftpflichtversicherungsvertrag vereinbart, dass der Versicherer Versicherungsschutz für den Fall gewährt, dass eine versicherte Person von einem Dritten geschädigt wird und die daraus entstandene Schadensersatzforderung gegen den Dritten nicht durchgesetzt werden kann, sowie der Umfang des Versicherungsschutzes sich im übrigen nach dem Deckungsumfang der Privathaftpflichtversicherung richtet, so kommt ein Versicherungsschutz in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer einem Dritten ein Darlehen gewährt hat, dieses nicht zurückgezahlt wird, und der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Darlehensnehmer von vornherein nicht zur Rückzahlung in der Lage und/oder willens war (Eingehungsbetrug gem. § 823 Abs. 2 BGB, § 263 StGB, § 826 BGB).

2. Zur Bindungswirkung und Voraussetzungsidentität bei einem Versäumnisurteil für den späteren Deckungsprozess in einem solchen Fall.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 8 U 11/09

BGH – Beschluss, II ZR 138/08 vom 16.03.2009

Rechtsgebiete:BGB, GenG, InsO
Stichwort:Darlehenshingabe
Leitsatz:a) Gestattet eine Genossenschaft dem beitretenden Genossen, die geschuldete Pflichteinlage in Raten zu leisten, verstößt die Ratenzahlungsvereinbarung nicht gegen § 22 Abs. 4 Satz 2 GenG. Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist keine verbotene Kreditgewährung.

b) Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist wegen Verstoßes gegen § 7 Nr. 1 GenG unwirksam, wenn in der Satzung der Genossenschaft keine Regelung enthalten ist, nach der die Einzahlung der Pflichteinlage in Raten erfolgen darf.

c) Wird über das Vermögen der Genossenschaft das Insolvenzverfahren eröffnet, fallen fällige, rückständige Pflichteinzahlungen der Genossen in die Insolvenzmasse und können vom Insolvenzverwalter eingefordert werden.
Volltext: BGH - Beschluss, II ZR 138/08


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