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Darlehen

Entscheidungen der Gerichte

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 U 111/08 vom 22.06.2009

Die - unberichtigte - Musterwiderrufsbelehrung nach dem Muster zu § 14 I BGB-InfoV vermag die Widerrufsfrist des § 355 II BGB nur dann nicht in Gang zu setzen, wenn sich der Mangel der Musterwiderrufsbelehrung im konkreten Fall ausgewirkt hat.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 A 1040/08 vom 20.05.2009

Der Verstoß gegen § 32 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG, also das Betreiben von Bankgeschäften ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt, führt nicht zur Nichtigkeit des zu Grunde liegenden zivilrechtlichen Rechtsgeschäfts gem. § 134 BGB.

Die öffentlich-rechtliche Vorschrift des § 37 Abs. 1 Satz 1 KWG ermächtigt die Bundesanstalt zwar auch zur Herbeiführung privatrechtsgestaltender Wirkungen durch Verwaltungsakt; dabei muss sie die zivilrechtlichen Auswirkungen aber vollständig und richtig einschätzen und die Interessen der Anleger gegen etwaige öffentliche Interessen abwägen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 33/07 vom 20.05.2009

1. Zur Frage der Wirksamkeit einer gesondert erteilten Vollmacht zugunsten einer Treuhänderin im Zeichnungsschein, mit dem der Beitritt zu einem Immobilienfonds erklärt wird.

2. Zur Problematik eines Widerrufs dieser Vollmacht nach dem HWiG.

3. Zum Problem, ob die finanzierende Bank aus einer Bilanz der Mietgarantin auf deren Überschuldung schließen muss.

BAG – Urteil, IX R 46/08 vom 12.05.2009

1. Halten nahe Angehörige zivilrechtliche Formerfordernisse nicht ein, spricht dies im Rahmen der steuerrechtlichen Beurteilung des Vertrages indiziell gegen den vertraglichen Bindungswillen (Bestätigung der BFH-Urteile vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294, und vom 22. Februar 2007 IX R 45/06, BFHE 217, 409).

2. Die Gesamtwürdigung mehrerer Beweisanzeichen ist insgesamt fehlerhaft, wenn das FG aus einem Indiz, das es in seine Gesamtbetrachtung einbezieht, den falschen Schluss zieht.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 12/06 vom 25.03.2009

1. Zur Frage, ob der Anleger Darlehensnehmer eines Darlehens geworden ist, das die Fondsgesellschaft aufgenommen hat, der er beigetreten ist

2. Zur Auslegung einer in einem Zeichnungsschein enthaltenen Vollmacht

3. Zur Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Vorliegen eines Wissensvorsprungs (hier: Überschuldung der Mietgarantin; Innenprovisionen; Nichterreichbarkeit der Mieteinnahmen).

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 71/01 vom 25.11.2008

Bei Rückabwicklung eines - unwirksamen - Darlehensgeschäfts, das zusammen mit der durch das Darlehen finanzierten Fondsbeteiligung ein Verbundgeschäft darstellt, müssen Steuervorteile, die der Anleger/Darlehensnehmer gezogen hat, im Wege des Vorteilsausgleichs berücksichtigt werden. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BGH vom 23.9.2008, XI ZR 262/07, die eine andere Fallgestaltung betrifft.

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 30.07 vom 04.09.2008

1. Ein Darlehen ist als bestehende Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG nur anzuerkennen, wenn ein entsprechender Vertrag zivilrechtlich wirksam abgeschlossen worden ist. An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen.

2. Die Anerkennung einer bestehenden Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG als abzugsfähig setzt nicht voraus, dass mit ihrer Geltendmachung im Bewilligungszeitraum ernsthaft zu rechnen ist.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 A 11375/07.OVG vom 15.08.2008

1. Die Anerkennung eines zwischen nahen Angehörigen vereinbarten Darlehens als vom Vermögen des Auszubildenden abzugsfähige Schulden im Sinne des § 28 Abs. 3 BAföG setzt voraus, dass die Vereinbarung zivilrechtlich wirksam abgeschlossen und - auch anhand der tatsächlichen Durchführung - eindeutig aufgrund objektiver Anhaltspunkte von einer Unterhaltsgewährung oder einer verschleierten Schenkung abzugrenzen ist.

2. Diese Prüfung erfolgt auf der Grundlage einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und nicht nach dem in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten so genannten Fremdvergleich. Allein das Fehlen der Schriftform, von

3. Abreden über die Tilgung oder einer Sicherung der Rückzahlungsverpflichtung schließt das Vorliegen eines wirksamen Darlehensvertrages nicht zwingend aus.

Darlegungspflichtig für das tatsächliche Vorliegen eines Darlehensvertrages ist der Auszubildende. Hierbei sind strenge Anforderungen zu stellen, um einen Missbrauch wirksam auszuschließen. Den objektiven Umständen kommt bei der Beweiswürdigung eine erhebliche Bedeutung zu.

BAG – Urteil, 10 AZR 351/07 vom 28.05.2008

1. Gewährt der Arbeitgeber seinen Führungskräften Aktienoptionen, unterliegen die Ausübungsbedingungen einer Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB.

2. Bei dieser Inhaltskontrolle können die zu anderen Sondervergütungen entwickelten Grundsätze in Bezug auf Bindungs- und Verfallklauseln nicht uneingeschränkt herangezogen werden.

3. Wird das Bezugsrecht auch nach Ablauf der in § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG vorgeschriebenen Wartezeit von mindestens zwei Jahren an das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses geknüpft, benachteiligt diese Regelung den Arbeitnehmer in der Regel nicht unangemessen.

4. Eine Ausgleichsklausel, wonach sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und anlässlich seiner Beendigung abgegolten sind, erfasst grundsätzlich auch Ansprüche aus Aktienoptionen, wenn die Bezugsrechte vom Arbeitgeber eingeräumt wurden.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 LB 46/07 vom 23.04.2008

1. Zuwendungen Dritter, die nur darlehensweise erfolgen, mindern einen Anspruch auf Wohngeld nicht. Das gilt auch im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern.

2. Die Beurteilung der Frage, ob es sich bei laufenden Zuwendungen um ein Darlehen handelt, bedarf bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise einer Gesamtwürdigung aller relevanten tatsächlichen Umstände. Ein schriftlicher Vertrag ist dafür keine zwingende Voraussetzung.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 17 U 233/06 vom 09.04.2008

Für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die zur Versorgung ihrer Mitglieder hohe Geldbeträge bei einer Bank anlegt, gelten nicht Handelsbräuche des Kapitalmarkts.

BAG – Urteil, 9 AZR 186/07 vom 18.03.2008

Eine Klausel, die den ratierlichen Abbau eines Studiendarlehens für jeden Monat der späteren Tätigkeit vorsieht, ist unangemessen:

a) nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn sie keine Verpflichtung des Darlehensgebers enthält, den Studierenden nach erfolgreichem Abschluss des Studiums zu beschäftigten,

b) nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn sie den Studierenden völlig im Unklaren lässt, zu welchen Arbeitsbedingungen er nach erfolgreichem Abschluss des Studiums vom Darlehensgeber beschäftigt werden soll.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 PA 390/07 vom 25.02.2008

1. Ein innerhalb der Klagefrist eingereichter, erst nach Ablauf dieser Frist beschiedener Prozesskostenhilfeantrag stellt in gemäß § 188 VwGO gerichtskostenfreien Verfahren ohne Anwaltszwang kein der Klageerhebung entgegenstehendes Hindernis im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO dar.

2. a. Darlehensverbindlichkeiten sind nach § 28 Abs. 3 BAföG vom Vermögen abzuziehen, wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Begleichung der Forderung besteht und zugleich ernstlich mit der Geltendmachung der Forderung im Bewilligungszeitraum der Ausbildungsförderung zu rechnen ist. Das setzt bei Darlehen zwischen nahen Angehörigen voraus, dass sie zivilrechtlich wirksam abgeschlossen sind und sich - auch anhand der tatsächlichen Durchführung - klar und eindeutig aufgrund objektiver Anhaltspunkte von einer Unterhaltsgewährung oder einer verschleierten Schenkung abgrenzen lassen.

b. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist im Rahmen einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls festzustellen. Dabei trifft den Auszubildenden eine besondere Darlegungslast, wenn er die Darlehensverbindlichkeit in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Antrag auf Ausbildungsförderung eingegangen sein will und die Angaben zum Vermögen sowie zu der behaupteten Darlehensschuld erst nach dem Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen auf Aufforderung des Studentenwerks nachgeholt hat.

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 5 U 19/07 vom 18.10.2007

1. Überträgt eine Sparkasse Darlehensforderungen an ein ausländisches Kreditinstitut, ist die Abtretung in Hinsicht auf Art. 56 Abs. 1 EGV selbst dann wirksam, wenn ein Verstoß gegen § 203 Abs. 2 Ziffer 1 StGB unterstellt wird.

2. Die Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Sparkasse an ein privatrechtliches Kreditinstitut führt nicht zur Nichtigkeit nach § 134 BGB.

3. § 203 Absatz 2 StGB ist verfassungskonform zur Vermeidung einer Verletzung des Willkürverbotes dahin auszulegen, dass die Übertragung von Darlehensforderungen durch eine Sparkasse an ein privatrechtliches Kreditinstitut nicht "unbefugt" erfolgt.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 101/06 vom 26.09.2007

Zur Rückabwicklung einer kreditfinanzierten Immobilienfondsbeteiligung und zur Anrechnung von Steuervorteilen in diesem Zusammenhang.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 38/03 vom 19.09.2007

Zu den Indizien, die dafür sprechen können, dass der Bank bei Abschluss des Darlehensvertrages eine notarielle Ausfertigung einer Vollmacht vorlag, die die für den Kreditnehmer handelnde Treuhänderin bevollmächtigte, für diesen zu handeln, obwohl sie hierfür keine Erlaubnis nach dem RBerG besaß.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 W 20/07 vom 18.09.2007

1. Zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach § 3 HWiG, mit dem der Kauf einer Immobilie zu Steuersparzwecken ermöglicht wurde.

2. Keine Ausnahme von der Bereichsausnahme des § 3 II Nr. VerbrKrG für Realkreditverträge.

3. Für den Schadensersatzanspruch aus Art. 4 der Haustürwiderrufsrichtlinie wegen nicht ordnungsgemäßer Belehrung des Verbrauchers ist ein Verschulden der Bank sowie die Ursächlichkeit des Belehrungsverstoßes für den Schaden erforderlich.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 24 U 43/03 vom 14.09.2007

Eine Haftung nach den §§ 32 a, 32 b GmbHG scheidet aus, wenn es sich bei der Leistung des Gesellschafters um die Hingabe einer Bürgschaft handel, die weder als Darlehen noch als andere Rechtshandlung, die einer Darlehensgewährung wirtschaftlich entspricht, angesehen werden kann.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 3 U 37/06 vom 23.08.2007

Zur Abgrenzung einer bei den Gesellschaftern verbleibende Darlehensrückzahlung von einer solchen, die sofort wieder an die Gesellschaft zurückgezahlt werden und damit im Ergebnis die Funktion einer Kapitalerhöhung haben sollte.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 37/07 vom 15.08.2007

Die den Erwerb einer Immobilie zu Steuersparzwecken finanzierende Bank kann einem Schadensersatzanspruch des Verbrauchers wegen unterbliebener Belehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz ihren Anspruch auf Rückzahlung der Darlehensvaluta nebst marktüblicher Verzinsung einredeweise entgegenhalten.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 B 781/06 vom 25.07.2007

1. Zu den Anforderungen, die an Darlehensverträge zwischen Familienangehörigen mindestens zu stellen sind, wenn sie im Ausbildungsförderungsrecht Berücksichtigung finden sollen.

2. Ein Darlehen, das erst nach Beendigung der Ausbildung und nur bei anschließend geregeltem Einkommen zurückzuzahlen ist, ist nicht vermögensmindernd zu berücksichtigen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 7/07 vom 11.07.2007

Zur Frage der analogen Anwendung des § 216 Abs. 2 BGB auf das als Sicherheit dienende Schuldversprechen in notarieller Grundschuldbestellungsurkunde.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 19 U 142/06 vom 29.06.2007

Zur Wirksamkeit eines Abschreibungsdarlehen- und Bierbezugsvertrages.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 21 BV 04.3175 vom 26.06.2007

1. Ein Apotheker kann sich als Pflichtmitglied einer öffentlich-rechtlichen Landesapothekerkammer auf der Grundlage des Art. 2 Abs. 1 GG gegen eine Überschreitung des gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs durch diese Körperschaft wehren, ohne dass es darauf ankäme, ob er dadurch einen darüber hinausgehenden rechtlichen oder faktischen Nachteil erleidet (im Anschluss an BVerwG vom 19.9.2000 BVerwGE 112, 69).

2. Macht dagegen ein Pflichtmitglied einer berufsständigen Kammer geltend, die Körperschaft nehme einzelne ihr gesetzlich zugewiesene Aufgaben nicht ordnungsgemäß wahr, ist die Möglichkeit einer über den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG hinausgehenden eigenen Rechtsverletzung als Zulässigkeitsvoraussetzung der hiergegen gerichteten Klage erforderlich.

3. Die Bayerische Landesapothekerkammer überschreitet mit ihrer freiwilligen Mitgliedschaft in der auf Bundesebene tätigen Dachorganisation ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände den ihr durch das Heilberufe-Kammergesetz zugewiesenen Aufgabenbereich nicht.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 224/05 vom 11.06.2007

Zur Frage, wann ein Finanzmakler als Darlehensgeber angesehen werden kann.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 51/06 vom 22.05.2007

1. Die für den Beginn der Verjährung nach § 199 Abs. 1 erforderliche Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände hat der Gläubiger regelmäßig schon dann, wenn er die Tatsachen kennt, die die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage ausmachen.

Rückforderungsansprüche von Anlegern aus dem kreditfinanzierten Erwerb von Immobilien oder Immobilienfondsanteilen zu Steuersparzwecken beruhen indes auf einer so unübersichtlichen und verwickelten Rechtslage, dass der Lauf der Verjährungsfrist für hier erst mit einer Beratung über die rechtliche Bedeutung dieser Tatsachen in Gang gesetzt wird. Dies gilt nicht für Rückforderungsansprüche, die auf die Formunwirksamkeit eines Darlehensvertrages gestützt wird.

2. Die Formunwirksamkeit eines Darlehensvertrages erstreckt sich jedenfalls dann nicht nach § 139 BGB auf einen gleichzeitig abgeschlossenen, formwirksamen Darlehensvertrag, wenn die Formunwirksamkeit durch den Empfang des Darlehens als geheilt gilt.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 U 125/06 vom 22.05.2007

Die für den Beginn der Verjährung nach § 199 Abs. 1 erforderliche Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände hat der Gläubiger regelmäßig schon dann, wenn er die Tatsache kennt, die die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage ausmachen. Rückforderungsansprüche von Anlegern aus dem kreditfinanzierten Erwerb von Immobilien oder Immobilienfondsanteilen zu Steuersparzwecken beruhen indes auf einer so unübersichtlichen und verwickelten Rechtslage, dass der Lauf der Verjährungsfrist hierfür erst mit einer Beratung über die rechtliche Bedeutung dieser Tatsachen in Gang gesetzt wird.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 21/06 vom 09.05.2007

Zur Wirksamkeit einer Vollmacht, die zugunsten einer Treuhänderin in einem Zeichnungsschein zum Beitritt zu einem Fonds enthalten ist, trotz Vorliegens eines Verstoßes gegen das RBerG in dem zugrunde liegenden Treuhandauftrag.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 467/06 vom 28.03.2007

1. Das Inkrafttreten des Manteltarifvertrages der P... AG vom 24.9.2005 hängt nicht vom Abschluss entsprechender neuer Arbeitsverträge ab.

2. Zu den Eingruppierungsvoraussetzungen der Vergütungsgruppe X - gewerbliche Arbeitnehmer - der Anlage B zum MTV - Stationshilfe -

3. Beim Günstigkeitsvergleich zwischen arbeitsvertraglichen und tarifvertraglichen Leistungen ist ein so genannter Sachgruppenvergleich vorzunehmen, bei dem die Teilkomplexe miteinander zu vergleichen sind, die in einem inneren Zusammenhang stehen und von der gleichen Gegenleistung abhängen. Sonderzuwendungen, die unter Rückzahlungsvorbehalt stehen, hängen angesichts der zusätzlich verlangten Betriebstreue von einer anderen Gegenleistung ab, als allgemeine Lohnansprüche. Das schließt bereits einen Gesamtvergleich der Summe aller Vergütungsansprüche aus dem Arbeitsvertrag im Vergleich zu tarifvertraglichen Ansprüchen aus.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 463/06 vom 28.03.2007

1. Das Inkrafttreten des Manteltarifvertrages der P... AG vom 24.9.2005 hängt nicht vom Abschluss entsprechender neuer Arbeitsverträge ab.

2. Zu den Eingruppierungsvoraussetzungen der Vergütungsgruppe X - gewerbliche Arbeitnehmer - der Anlage B zum MTV -Ergotherapeutin-

3. Beim Günstigkeitsvergleich zwischen arbeitsvertraglichen und tarifvertraglichen Leistungen ist ein so genannter Sachgruppenvergleich vorzunehmen, bei dem die Teilkomplexe miteinander zu vergleichen sind, die in einem inneren Zusammenhang stehen und von der gleichen Gegenleistung abhängen. Sonderzuwendungen, die unter Rückzahlungsvorbehalt stehen, hängen angesichts der zusätzlich verlangten Betriebstreue von einer anderen Gegenleistung ab, als allgemeine Lohnansprüche. Das schließt bereits einen Gesamtvergleich der Summe aller Vergütungsansprüche aus dem Arbeitsvertrag im Vergleich zu tarifvertraglichen Ansprüchen aus.

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