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Darlegungslast für Betriebsratsanhörung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 75/99 vom 16.03.2000

Rechtsgebiete:BGB, BetrVG, ZPO
Schlagworte:Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für Betriebsratsanhörung
Stichwort:Darlegungslast für Betriebsratsanhörung
Leitsatz:Leitsätze:

Hat der Arbeitgeber eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 BetrVG im Detail schlüssig dargelegt, so muß der Arbeitnehmer nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungslast deutlich machen, welche der Angaben er aus welchem Grund weiterhin bestreiten will. Soweit es um Tatsachen außerhalb seiner eigenen Wahrnehmung geht, kann der Arbeitnehmer sich dabei gemäß § 138 Abs. 4 ZPO auf Nichtwissen berufen; ein pauschales Bestreiten des Arbeitnehmers ohne jede Begründung genügt dagegen nicht.

Aktenzeichen: 2 AZR 75/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 16. März 2000
- 2 AZR 75/99 -

I. Arbeitsgericht
Frankfurt am Main
- 17 Ca 5720/96 -
Urteil vom 12. März 1997

II. Landesarbeitsgericht
Hessisches
- 10 Sa 1157/97 -
Urteil vom 30. März 1998
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 75/99




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