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Darlegungserfordernis

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 10 S 3156/08 vom 17.02.2009

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Ernstliche Zweifel, Verfahrensfehler, Darlegungserfordernis, Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht, Aufklärungsrüge
Stichwort:Darlegungserfordernis
Leitsatz:Werden die ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils aus einem Verfahrensfehler (hier: Verletzung der Aufklärungspflicht) des Verwaltungsgerichts hergeleitet, so wird der Zulassungsgrund nur dann ausreichend dargelegt, wenn dem Darlegungserfordernis der Verfahrensrüge genügt wird. Genügt das Vorbringen diesen Anforderungen, so kommt eine Zulassung nur dann in Betracht, wenn auch eine entsprechende Verfahrensrüge zu einer Zulassung führen würde.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 3156/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 ME 37/07 vom 13.04.2007

Rechtsgebiete:GewO, StGB, VwGO
Schlagworte:Beschwerdeverfahren, Darlegungserfordernis, Erforderlichkeit, Gewerbeuntersagung, Gründe, aufgesparte, Strafaussetzung, Bewährung, Vorläufiger Rechtsschutz
Stichwort:Darlegungserfordernis
Leitsatz:Zur Bedeutung einer Strafaussetzung zur Bewährung für die Erforderlichkeitsprognose bei der Gewerbeuntersagung.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 ME 37/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LA 111/05 vom 27.02.2007

Rechtsgebiete:SG, VwGO
Schlagworte:Darlegung von Zulassungsgründen, Darlegungserfordernis, Ruhestand: Versetzung in den, Schwierigkeiten, tatsächliche Zweifel, ernstliche
Stichwort:Darlegungserfordernis
Leitsatz:Versetzung eines Soldaten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; besondere tatsächliche Schwierigkeiten der Rechtssache; Zu den Darlegungsanforderungen von Zulassungsgründen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LA 111/05

BVERWG – Beschluss, BVerwG 10 B 9.06 vom 22.05.2006

Rechtsgebiete:GG, VwGO, ZPO, FlurbG
Schlagworte:Besetzungsrüge, schlafender Richter, Darlegungserfordernis, Verfahrensmangel, Aufklärungsrüge, Gehörsrüge, Vertagungsantrag, zwingender Vertagungsgrund, Verhinderung durch Krankheit, anwaltlich nicht vertretener Kläger, persönliches Erscheinen, Gebot der Verfahrensbeschleunigung, Terminsvollmacht, Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen
Stichwort:Darlegungserfordernis
Leitsatz:1. An die Substantiierung der Begründung einer Besetzungsrüge, mit der geltend gemacht wird, ein Richter habe während der mündlichen Verhandlung zeitweilig geschlafen, sind strenge Anforderungen zu stellen.

2. Wenn ein anwaltlich nicht vertretener Kläger unter Hinweis auf eine Erkrankung, die ihn reiseunfähig macht, einen Vertagungsantrag stellt, ist ein zwingender Vertagungsgrund nur dann anzunehmen, wenn er glaubhaft macht, dass er auch gehindert ist, sich im Termin - etwa durch einen Anwalt - vertreten zu lassen, oder Eigentümlichkeiten der Streitsache seine persönliche Anhörung erforderlich machen.

3. Als Prozesshandlung ist die Erteilung einer Terminsvollmacht im Grundsatz bedingungsfeindlich.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 10 B 9.06


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