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Darlegungsanforderungen zur Berücksichtigung von nach Ablauf der Begründungsfrist eintretenden Rechtsänderungen (hier: Neuerlass einer Gebührensatzung)

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 9 N 9.06 vom 02.05.2006

Rechtsgebiete:VwGO, BbgAbfG, KAG
Schlagworte:Zulassung der Berufung, ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, Begründung des Zulassungsantrages, Darlegungsanforderungen zur Berücksichtigung von nach Ablauf der Begründungsfrist eintretenden Rechtsänderungen (hier: Neuerlass einer Gebührensatzung), Vorliegen eines Satzungsentwurfs der Verwaltung reicht nicht aus, rückwirkende Gebührensatzung setzt prognostische Kalkulation aus der Sicht im Rückwirkungszeitpunkt voraus, Gebührenermäßigung nach Ablauf der Begründungsfrist für den Zulassungsantrag
Stichwort:Darlegungsanforderungen zur Berücksichtigung von nach Ablauf der Begründungsfrist eintretenden Rechtsänderungen (hier: Neuerlass einer Gebührensatzung)
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 N 9.06




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