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JuraForum.deUrteileSchlagwörterDDarlegungsanforderungen an eine Anhörungsrüge hinsichtlich der Verletzung rechtlichen Gehörs 

Darlegungsanforderungen an eine Anhörungsrüge hinsichtlich der Verletzung rechtlichen Gehörs

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 64.08 vom 13.01.2009

1. Eine Anhörungsrüge zeigt keine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör auf (§ 152a Abs. 1 Nr. 2 VwGO), wenn sie eine nähere Auseinandersetzung mit vermeintlich übergangenem Vorbringen vermisst, das in der angefochtenen Entscheidung als unsubstantiiert bewertet wurde. Ein Gehörsverstoß liegt nicht schon dann vor, wenn das Gericht das Vorbringen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts, mithin auch aus Gründen prozessualer Darlegungspflichten, unberücksichtigt lässt.

2. Das Tatsachengericht hat grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob es sich selbst die für die Aufklärung und Würdigung des Sachverhalts erforderliche Sachkunde zutraut. Dieses Ermessen überschreitet das Gericht erst dann, wenn es sich eine ihm nicht zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt und sich nicht mehr in den Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die den ihm angehörenden Richtern allgemein zugänglich sind (stRspr.).

3. Ein Tatsachengericht kann sich in einfach gelagerten Fällen aufgrund eigener Sachkunde für befugt halten, die Verkehrsbedeutung einer Straße (als dem örtlichen oder überörtlichen Verkehr dienend) aufgrund ihrer Lage im Straßennetz zu beurteilen, es sei denn es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die funktionalen Zusammenhänge so komplexer Natur sind, dass sie nur mithilfe verkehrswissenschaftlichen Sachverstands zu beurteilen sind.

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